08 Jan

Je suis Charlie…

Amber bezieht Stellung!

Amber: „cu, was macht ihr Zweibeiner da schon wieder? Das hört sich ja schauerlich an, was in Paris passiert ist. Warum erschießen Zweibeiner andere, die lustige Bilder veröffentlichen?“
cu: “ Weil manche Menschen nicht vernünftig sind und radikale Ideen haben und meinen mit Gewalt geht alles besser…“
Amber: „ja und deshalb bin ich Charlie, cool, was?“

07 Jan

Setter-Wegeunfall

Amber: „cu, heute morgen habe ich auf dem Weg in Richtung Biotop bei meinem frühmorgentlichen Spaziergang einen Unfall gehabt!“
cu: “ oh weh, was ist passiert? Bist du verletzt, müssen wir zu Doc Windi???“
Amber: “ Könnte schon sein, habe mir etwas die edle Nase gestaucht, als meine vier Pfoten alle gleichzeitig weggerutscht sind und ich mit der Schnauze bremsen musste. Ist das eigentlich ein Wegeunfall, kommt da deine Berufsunfallversicherung für mich armen Setter auf und bekomme ich bei Doc Windi eine Exklusiv-VIP-Behandlung?“
cu: „Na ein Glück, deine Nase sieht aus wie immer und jetzt mal zum Thema Wegeunfall: Wenn du als Bürohund versicherbar wärest – was du nicht bist – läge ein versicherter Wegeunfall nur dann vor, wenn du bei deinem Gassigang in die Kanzlei unterwegs gewesen wärst. Erforderlich ist immer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Weg und versicherter Tätigkeit (also deine hochkomplexe Bürohund-Tätigkeit). Es muss zwar nicht immer der kürzesten Weg von und zu der Arbeitsstätte genommen werden, damit dieser Weg geschützt ist. Ganz kleine, privaten Zwecken dienende Umwege, die nur zu einer unbedeutenden Verlängerung des Weges führen, sind für den Versicherungsschutz unschädlich.
Amber: „Ja aber der Gassigang ist doch ein unbedeutender Umweg, oder?“
cu: „Du bist auf dem Holzweg, denn es gab zwischen deinem Gassi – Gang und der Tätigkeit als Bürohund keinen unmittelbaren Zusammenhang. Gassi musst du immer gehen, egal, ob Bürohund oder nicht und danach bist du nach Hause geschlichen, hast dort Futter bekommen, eine Runde geschnarcht und hast dich erst dann in die Kanzlei chauffieren lassen.“
Amber: „Ja, wie der Uli Hoeness, das Chauffieren ist viel sicherer, als selbst zu fahren (Anmerk. der Red.: Setter, die die Nachrichten morgens lesen sind die Pest!): Es macht gar keinen Spaß mit dir zu argumentieren. Juristen sind schlimme Besserwisser!“
cu: „Komm her und sei nicht böse, ist doch alles gut gegangen. Wir kommen auch so mal zu Doc Windi und ich habe fürs neue Jahr zwei große Tüten Stinkeknochen gekauft!“
Amber: “ Her damit!“

02 Jan

Vita und die freien Tage.

Amber? Wann dürfen wir wieder arbeiten?

Vita: „Ich halte es ohne meine Amber bald nicht mehr aus. Erst hat das Frauchen – und damit auch ich – Urlaub, dann diese komischen Feiertage und jetzt Brückentage… Nicht zum AUSHALTEN. Hört das auch wieder mal auf??? Amber wo bist du?“
sw: „Vita, ganz ruhig, jetzt in 2015 darfst du wieder arbeiten und Brückentage wird es auch kaum geben. Also auch wieder viele schöne Amber / Kanzleitage… Aber du könntest auch mal dankbar sein, so richtig viel Zeit mit mir zu verbringen, du untreue Tomate!!!“
Vita: “ War ja auch ganz nett, aber mit Amber kannst du nicht mithalten, sorry, aber das musste mal gesagt werden… Freue ich mich auf die Kanzleizeiten, Yippie!!! Amber ich komme!“

31 Dez

Happy new year 2015!

Amber: „Hallo Leute, auch wenn die Kanzlei bis 07.01. im Urlaub ist, habe ich als waschechter English Setter den Auftrag, allen Mandanten und Freunden unseres Blogs ein gutes neues Jahr zu wünschen. Deshalb wundert euch nicht über die Headline!
CU hat das in meine Zielvereinbarung für meinen Stinkeknochenbonus  für das Jahr 2015 aufgenommen. Also schreibe ich mir die Pfoten wund und hoffe, dass sie sich daran auch noch im neuen Jahr erinnern wird…“

12 Dez

Retourkutsche gegen Abmahnwelle

cu: „Wohin solls denn so schnell gehen, Amber?“

Amber: „Ich geh jetzt zu Gericht und verklage diesen Rechtsanwalt Urmann. Von dem habe ich nämlich eine Abmahnung gekriegt, weil ich angeblich so ein Red Tube Pornovideo heruntergeladen haben soll. Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit, mir so was zu unterstellen! Ich will die Kosten für meinen Anwalt erstattet haben, den ich damit beauftragen musste, dass er diesen ungerechtfertigten Vorwürfen entgegentritt. Das Landgericht Regensburg hat jetzt erst mit Urteil vom 02.12.2014 (Az. 2 S 194/13) in der Berufung das erstinstanzliche Urteil bestätigt, in dem festgestellt wurde, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig gewesen sind. Jeder Geschädigte kann nun zivilrechtlich gegen den Abmahner vorgehen und Schadensersatz verlangen.-
Und genau das werde ich jetzt tun!“

cu: „Aber Amber, du bist doch unser Bürohund und WIR haben dich vertreten und das haben wir natürlich für dich umsonst gemacht.“

Amber: „Ach so?! Das muss einem ja mal jemand sagen! Ich dachte, weil ich jetzt immer nur noch einen Stinkeknochen am Tag krieg, dass der zweite für die Abzahlung meiner Anwaltsrechnung herhalten muss.“

cu: „Nee, nee, Amber, ein Knochen ist genug für dich. Diese Dinger gären leicht in deinem Darm und dann …“

Amber: „Stopp! Nicht weiter reden! Jedes weitere Wort wäre eine Beleidigung für so einen wohlduftenden und gepflegten Hund wie mich und dann müsste ich dagegen natürlich vorgehen und bräuchte wieder einen Anwalt, der mich gegen diese ungerechtfertigten Anschuldigungen verteidigt und der kostet wieder Geld und weil solche Anschuldigungen schlichtweg unhaltbar sind, könnte ich dann von dir die Anwaltskosten erstattet verlangen.“

cu: „Amber neigt manchmal schon dazu, sich in Dinge hineinzusteigern …“

11 Dez

Amber´s Gesundheitsplätzchen

Amber: „Hier werden sie gerade hergestellt: die weltbesten Plätzchen, die von mir in emotional aufregenden Situationen verzehrt werden und die mich unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen.“

sw: „Ich habe gerade nicht gehört, was du da gesagt hast, Amber! Kennst du nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 07.10.2014 (Az.: 4 U 138/13), in der das Gericht Bach-Blüten-Produkten eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen wie den deinigen untersagte? Eine derartige Werbung verstößt nämlich gegen die Europäische Health Claim Verordnung (HCVO). „Bach-Blütenprodukte“ seien Lebensmittel im Sinne der HCVO. Werbeaussagen wie die, du jetzt eben auch gemacht hast, zielen nicht nur auf das allgemeine Wohlbefinden ab. Sie seien auf die Gesundheit oder zumindest das gesundheitliche Wohlbefinden bezogen. Die beworbenen Produkte versprächen eine Wirkung bei Angst- und emotional aufwühlenden Situationen. Nach Art. 10 Abs. 3 HCVO sind aber unspezifische gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig, wenn ihnen eine in der Liste nach Art. 13 oder 14 der HCVO enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt sei (sogenanntes Kopplungsgebot).-
Dass deine Plätzchen Lebensmittel sind, darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren und dass du ihnen gerade Eigenschaften für das gesundheitliche Wohlbefinden beigelegt hast, ist wohl auch unstrittig.“

Amber: „Na gut, dann halt ich halt meine Setterschnauze und warte bis die Dinger aus dem Ofen kommen – ist eh besser, wenn möglichst wenige von diesen tollen Plätzchen wissen – dann bleiben mehr für mich!“ 🙂

10 Dez

Amber und die Weihnachtsfeiern

Amber jammernd:“cu, ich platze… ich mag nicht mehr an einer Weihnachtsfeier teilnehmen“.
cu :“ Du armer Setter, aber du hast letztes Jahr gejammert, dass ich dich zu keiner der Weihnachtsfeiern mitgenommen habe. Nun warst du bei allen Essen dabei und hast deinen Anteil bekommen und jetzt maulst du auch rum… was soll ich davon halten?“
Amber:“Ich dachte, dass wär super, sich ständig den Bauch voll zu schlagen, aber eigentlich freue ich mich darauf, mal wieder Hunger zu haben… darf Vita bei den letzten Weihnachtsfeiern meinen Platz einnehmen? Ich glaube die kann immer fressen – vielleicht solltest du aber aufpassen, dass sie sich nicht übernimmt. Fürsorgepflicht für arme Büro Setter oder so…“
cu: “ Alles klar, und ich will nie wieder ein Wort hören, dass du nichts abbekommst…“
Amber kleinlaut: „Ja Chefin, alles klar…“
cu: „Mal schauen, wie lange das hält…. bis zur nächsten Stinkeknochen-Attacke vielleicht.“

09 Dez

Überraschung zum Nikolaus

Vita: „Oh! Oho!!! Ohohohohooooo!!!! Ich seh es genau: Amber schenkt NUR cu einen Schokonikolaus! Ist ja kein Wunder, dass wir hier nicht gleichberechtigt sind! Ich habe berechtigterweise Besorgnis der Befangenheit bei meiner Arbeitgeberin! Und ich werde bei der Bescherung vor die Tür gesetzt. Frauchen, das darfst du nicht zulassen!“

sw: „Und was willst du da machen? Im Privatverkehr kann jeder schenken an wen und was er will. Du hast sicher diese Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 19.12.2012 (Az.: 2090 Js 29.752/10 – 12 KLs) gelesen, was? Da hat ein Schöffe am Nikolaustag vor Verhandlungsbeginn nur auf den Tisch der Staatsanwaltschaft zwei Schokonikoläuse gelegt. Der Angeklagte lehnte daraufhin den Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zu Recht, meinte das LG Koblenz: durch diese „Tat“ sei das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Schöffen gerechtfertigt. –
Vita, du solltest nicht immer so Strafrechtsentscheidungen lesen! Wir machen hier kein Strafrecht und du kriegst das nur in den falschen Hals.“

Vita: „Was heißt hier: falscher Hals? Die Situation ist eindeutig! Amber BESTICHT cu! Privat-, Straf- oder sonst was Recht – das DARF nicht sein!“

cu: „Vita, komm rein! Es gibt eine kleine Bescherung zum Nikolaus! Amber war so freundlich und hat zwei Stinkeknochen in Nikolausform für euch besorgt. Also komm, jetzt musst du deinen nur noch suchen!“

sw: „Und was sagst du jetzt, kleine Setterina? Hab ich dir nicht gesagt: lass die Finger von diesen Strafrechtsentscheidungen!“

Vita: „Amber hat sicher auch den Nikolaus bestochen, damit er die Stinkeknochen in Nikolausform gießt! Das verstößt bestimmt gegen die Europäische Stinkeknochen-DIN-Norm! Aber wie dem auch sei: ICH KOMME ZUM SUCHEN!!!“ 🙂

08 Dez

Vita haut´s um

sw: „Hey Vita, gibts dich noch? Und falls ja: lebst du noch?“

Vita: „Mich hats jetzt echt umgehaun! cu hat mir einen Brief in mein Körbchen gelegt und da steht drin, dass ich – sollte ich weiter den Stinkeknochenbestand der Kanzlei hinter ihrem Rücken minimieren – zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werde. Frauchen – hilf! So was ist doch nicht zulässig, oder? Und überhaupt: was heißt: zum „nächstmögichen Zeitpunkt“? Heißt das jetzt gleich oder morgen oder nächste Woche oder in 20 Jahren? In letzterem Fall wäre es mir ja nun irgendwie egal ob ich gekündigt würde wegen dieses vermeintlichen Stinkeknochendezimierens, welches ich an dieser Stelle aber vehement bestreiten möchte und …“

sw: „Nun halt mal den Schnabel, kleine Setterina! Es gibt wohl kaum einen Hund, der in dieser Rückenlage so ausgiebig plappern kann wie du, ohne an seiner eigenen Spucke zu ersticken! Also eine Kündigung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist zulässig. Das hat erst das BAG mit Urteil vom 10.04.2014 (2 AZR 647/13) entschieden. Eine solche Kündigung ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist kennt oder von ihr Kenntnis erlangen kann. In diesem Fall ist es nicht notwendig, ein bestimmtes Beendigungsdatum zu nennen. Es genüge, wenn für den Kündigungsempfänger das gewollte Beendigungsdatum zweifelsfrei bestimmbar ist. Danach sei eine Kündigung zum „nächstmöglichen Termin“ hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitnehmer die Dauer der Kündigungsfrist kennt oder sie für ihn unter Hinzuziehung der gesetzlichen, tarifvertraglichen bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen bestimmbar ist. –
Bei Diebstahl von Büromaterial – wozu in einer Hundekanzlei eben auch ein ausreichender Vorrat an Stinkeknochen gehört – kannst davon ausgehen, dass cu dir fristlos kündigen wird und hilfsweise eben ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, weil dein Arbeitsverhältnis noch keine 2 Jahre besteht. So steht das in § 622 BGB und ist dort für jederhund nachzulesen.“

Vta: „Schluck! Ächz! Oh jeeee! Oh jemineee! Darf ich jetzt gar nicht mehr mitkommen? Ich gelobe Reue! Ich werde NIE MEHR verfressen sein! Ich werde zusehen, wie Amber ihren Knochen frisst und auf meinen eigenen verzichten! Ich werde …“

Amber: „Ist das klasse! Die Kleine ist echt auf meinen Schrieb in ihrem Körbchen reingefallen! cu würde ihr doch niemals kündigen! Die kleine Italienerin weiß sich in alle Herzen zu schwänzeln – das muss man ihr lassen! Aber so ein kleiner Schuss vor den Bug ist manchmal gar nicht so schlecht, vorallem, wenn man sein Stinkeknochendepot angesichts der italienischen Fressmaschine drastisch schwinden sieht.“ 🙂

05 Dez

Setter-WG?

Vita: „Du, Amber, wir könnten doch zusammenziehen. Wenn wir uns gemeinsam ein tolles Haus mit Garten suchen, könnte jede von uns die halben Heizkosten fürs Kuschelkörbchen sparen und die Buddellöcher könnten wir uns doch auch teilen. Lass uns doch einfach zu einem Makler gehen und nachfragen, ob es was passendes für zwei smarte Setterinas gibt. Wie ich jetzt erst gelesen habe, zahlt man als potentieller Mieter nicht mal mehr die Maklergebühr.“

Amber: „Da hättest du mal weiter lesen müssen, Kleine! Das sogenannte Bestellerprinzip soll bis Mitte 2015 Rechtskraft erlangen. Danach wird dann derjenige, der den Makler beauftragt/bestellt, ihn auch bezahlen müssen. Weil Makler nicht ohne Auftrag des Eigentümers/Vermieters tätig sein dürfen, wird dann in der Regel der Vermieter und nicht mehr der Mieter wie bisher den Makler bezahlen müssen. Aber wie gesagt: das ist noch nicht in Rechtskraft. –
Aber mal ernsthaft Vita: Warum sollte ich mit dir zusammenziehen? Ich habe bereits ein Haus für mich mit Buddellöchern für mich und mehreren Kuschelkörbchen – dreimal darfst du raten – ja, auch nur für mich! Ich muss nichts teilen und sparen muss ich auch nicht: Ich habe Zweibeiner, die alles für mich erledigen, zahlen und sauber machen. Du hast doch dein Frauchen auch im Griff – also bloß kein sinnloser Aktionismus!“

Vita: „Aber wir sind doch Freundinnen, Amber! Von Anfang an! Du hast mich doch aus Italien geholt …“

Amber: „Ich habe dich auf Grund des ausdrücklichen Wunsches meines Frauchens hierher mit begleitet. Aber ich erachte es als immens wichtig, dass eine gewisse, elementare Distanz bestehen bleibt und wir zwar freundschaftlich, aber doch mit genügend Sicherheitsabstand kommunizieren …“

Vita: „Ach was, Amber, red doch nicht so geschwollen! Ich komm jetzt mal rüber in dein Körbchen, ja? Du hast so schön flauschiges, muffeliges Fell – einfach herrlich! So einen riesigen wunderbaren Kuschelhund findet man nur einmal in Nürnberg – ach was sag ich? In Deutschland! Ach was sag ich? Auf der ganzen Welt!!!“

Amber: „Eins muss man ihr lassen: Sie weiß, was sie sagen muss! Also komm rüber, Kleine!“