„Hey Vita, was ist denn los?“ – „Ich werde in der Kanzlei auf Grund meines Bonsai-Daseins diskriminiert und Amber mobbt mich bei cu – ich bin nahe am burn-out! Jawohl!“ – „Au weia! Das hört sich ja schlimm an! Das ist ja ein klassischer Fall für Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Wichtig dabei: diese Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten nach der Benachteiligung geltend gemacht und dann innerhalb von 3 Monaten gerichtlich eingeklagt werden, sonst kannst du keine Ansprüche mehr erfolgreich durchsetzen.
Aber mal ganz ehrlich, kleine Setter-Dame: Ist das wirklich so? Ich habe doch eher den Eindruck, dass ihr beiden Vierbeiner hier die wahren Chefs seid und in Paradies-Setterhausen lebt!?“ – „Na ja, wenn ich so mal ganz ehrlich sein soll … also na ja … vielleicht hab ich das eben auch nur geträumt … in diesem hohen Gras und bei dem Sonnenschein döst man gerne mal ein …aber es war ein GANZ SCHLIMMER TRAUM!!! Gibts für die auch Entschädigungsansprüche nach dem AGG?“ – „V I T A !!!“
Amber und die Krankengymnastik
„Frauchen, mir tut alles weh! Ich brauch dringend ein paar Stunden Physiotherapie!“ – „Amber, das liegt nur daran, dass du wieder mal Stunden in deinem Tiefbau (= metertief ausgebuddeltes Gartenloch) verbracht hast! Wenn du ein paar Gegenbewegungen, sprich Popo-Hoch-Übungen, machst, wird das bald wieder. Außerdem hast du ständig diese Beschwerden, weil du auch STÄNDIG ZU VIELE STUNDEN in diesem Loch hockst. Wir müssten also erst ein Genehmigungsverfahren bei deiner Krankenkasse für langfristigen Behandlungsbedarf nach § 8 Absatz 5 Heilmittel-Richtlinie anleiern. Willst du das? Falls ja, gehen wir doch gleich mal zu Doc Windi auf den Behandlungstisch und lassen Ausmaß und Schwere deiner Behandlungsbedürftigkeit feststellen.“ – „Also gut, du hast gewonnen! Ich mach dieses Popo-Hoch-Zeugs und halte mich vom Tiefbau fern!“
Amber und der gelbe Schein.
Amber war bei Doc Windi und die hat gesagt, dass sie arbeitsunfähig (weil müüüüde) aussieht. Einen gelben Schein hat cu bekommen. Jetzt fragt Amber cu: „Sag mal, Du Zweibeiner, bekomme ich mein Fressen – vor allem den Stinkeknochen – auch wenn ich jetzt im Garten buddel, obwohl ich doch krank geschrieben bin?“ cu kräuselt die Stirn und meint „hmm, gar nicht so einfach Deine Frage… wenn Du etwas machst, was Deine Heilung gefährden würde, darf ich Dein Entgelt (=Futter in Deinem Fall) zurückhalten, aber ob Du Dich mit Buddeln nicht eher schonst – ich weiß nicht so Recht…“ cu ist ratlos und sagt dann: “ Amber, ist doch eh quatsch, weil der Doc Dich nur aus Spaß „AU“ geschrieben hat. Wir gehen heute noch in den Garten und Dein Futter bekommst Du auch, Du Frech-Setter…
Unsere Hunde sind wieder bei der Arbeit!
„Na, ihr zwei, immer noch am Ostereier-Suchen?“ – „Nein, nein, wo denkt ihr hin, Frauchen? Wir wissen doch, dass Ostern nun (leider!) vorbei ist und wir wieder arbeiten müssen! Wir suchen jetzt mal gemeinsam nach diesen unzulässigen AGB-Klauseln – vier Augen sehen mehr und an zwei Setternasen geht nichts vorbei!“
Amber wartet auf den Osterhasen
Amber findet das Auf – den – Osterhasen – Warten etwas ermüdend. Aber eine Frage beschäftigt sie: „Wo steht eigentlich, dass am Karfreitag und Ostermontag nicht gearbeitet wird?“
cu antwortet: „Da gibt es in jedem Bundesland ein Feiertagsgesetz, das bestimmt, an welchen Tagen Feiertag ist. In Franken gilt das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) und danach ist Ostermontag und Karfreitag Feiertag. Übrigens: nach diesem Gesetz gilt der Karfreitag als „stiller Tag“. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Auch Sportveranstaltungen sind am Karfreitag in Franken / Bayern nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Aber keine Angst, Deinen Stinkeknochen bekommst Du auch am Feiertag. Am Karfreitag gehst Du nur ausnahmsweise nicht in die Disco…“
Amber denkt “ na ein Glück – der Knochen ist gesichert“ und träumt weiter davon, ein Osterhase zu sein….
Frohe Ostern wünscht das ganze Kanzleiteam!
Medizinrecht mit Vita
„Frauchen, ich lass mir jetzt die Polypen aus meiner Nase entfernen. Gestern war ich schon beim Aufklärungsgespräch. Hat nur 5 Minuten gedauert, ich hab den Aufklärungsbogen unterschrieben und morgen wird operiert.“ – „Na, da hat dir der Arzt aber hoffentlich nicht nur den allgemeinen Aufklärungsbogen vorgelesen, sondern dich speziell über die OP bei deiner Konstitution und über deine Komplikationen und Risiken als Setter bei dieser OP aufgeklärt! Du hast ja nun eine andere Nase als ein Pekinese oder Boxer! Der Arzt genügt seiner Aufklärungspflicht nämlich nur dann, wenn er individuell aufklärt unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten bei jedem Einzelnen. In so einer langen Setternase können sicher VIELE Polypen sein und danach tut das bestimmt weh wie die Hölle!“ – „Ehrlich? Wenn ich mir das so überlege, also na ja, so schlimm ist das wohl doch noch nicht mit den Polypen..“ – „Weise Entscheidung, kleine Italienerin!Vor allem auch angesichts der Tatsache, dass du ÜBERHAUPT KEINE Polypen in der Nase, sondern einfach nur einen ganz normal langen Setter-Riechkolben hast!“
Amber denkt schon wieder…
So sieht Amber aus, wenn sie gaaanz viel denken muss! „Amber, worüber denkst du denn nach?“ – „Also, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Weihnachtsgratifikation bekomme. Wenn ich nun aber aufhöre, hier zu arbeiten, kann cu die dann zurückfordern?“ – „Aber Amber, das ist schon eine sehr theoretische Frage! Du kannst hier nicht aufhören zu arbeiten! Du gehörst quasi zum Inventar. Aber zu deiner Frage: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Weihnachtsgratifikation nicht zurückfordern, denn sie ist meist als Dank für vergangene Dienste UND als Anreiz für künftige Betriebstreue ausgestaltet. Nur, wenn damit lediglich die künftige Betriebstreue honoriert werden soll, musst du sie wieder rausgeben.“
(Anmerkung der Verf.: Man sieht, Amber gehört eigentlich als wissenschaftliche Assistentin an die Uni, so theoretisch wie sie Dinge hinterfragen kann!)
Sonnenbrille als Arbeitsmittel
Amber im Außeneinsatz fragt cu: Sag mal, musst Du mir als Deinen Kanzleihund nicht auch bei starker Sonneneinstrahlung eine Sonnenbrille zur Verfügung stellen. Sind schließlich zarte Setteraugen! Du bist doch meine Chefin. cu schüttelt fassungslos den Kopf: Auf welche Ideen Du schon wieder kommst… Eine Sonnenbrille ist doch kein Arbeitsmittel wie eine Bildschirmbrille. Wenn Du anfängst unsere Computer zu nutzen, dann bekommst Du so eine, Du Frechsetter!
LICHTBLICKE
„Nachdem ich nun über 6 Monate hier in der Kanzlei beschäftigt bin, habe ich erstmalig meinen vollen Urlaubsanspruch erworben. Außerdem gibt es Entgelt (=Futter+Leckerlis) an Sonn- und Feiertagen und jetzt gibt es erstmal ein vor mir liegendes supertolles WOCHENENDE!“
In diesem Sinne auch allen unseren facebook-Besuchern: Einen guten Start in ein erholsames Wochenende!