29 Sep

Nachweisgesetz – was es damit auf sich hat

Barclay: „CU, was habt Ihr Euch denn da wieder ausgedacht???“
CU: „ Äh, was ist los, was meinst Du?“
Barclay: „Na dieses Nachweisgesetz Dings. Meine Freundinnen haben mich gefragt, wie das geht, ob und was ihre Herrchen und Frauchen da jetzt tun müssen und Du hast mir wieder nix erzählt.“
cu: „ Aber Barky, Du liest doch die Fachliteratur meistens vor mir. Warum sollte ich Dich da noch belästigen?“
Barclay: „Papperlapapp. Jetzt sag schon.“
Cu(Lseufzt):“Na gut, Du HUND. Wir haben in Deutschland seit 1995 das Nachweisgesetz, das regelt, welche Informationen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vertragsbedingungen im Arbeitsverhältnis geben muss. Das Gesetz musste überarbeitet werden, weil es eine EU Richtlinie aus dem Jahr 2019 gibt, die vorgesehen hat, dass ihre Regelungen bis zum 01.08.2022 in das deutsche Recht umgesetzt werden mussten.“
Barclay:“Hä?“
CU: „ Also Dir als angestellten Bürohund musste ich bis Ende Juli 22 schriftlich mitteilen, seit wann Du bei mir (Rechtsanwältin Claudia Uhr mit Anschrift) als Hund beschäftigt bist, außerdem wo und was Du hier tust, welcher Urlaub Dir zusteht und welche Kündigungsfristen gelten und noch einiges mehr.“
Barclay: „ Ha! Hast Du nicht gemacht.“
CU:“ Stimmt, da ging es mir wie vielen anderen Arbeitgebern. Hat nämlich eigentlich keine Konsequenzen gehabt. Aber jetzt sind neue Angaben dazu gekommen und die Androhung von Bußgeld, wenn ich das nicht mache.“
Barclay:  „Was muss denn jetzt noch mehr mitgeteilt werden?“
CU: „ Ach, das sind ganz viele zusätzliche wesentliche Vertragsbedingungen, die jetzt dazu kommen: die Angabe der Dauer der Probezeit, im Fall von mobilen Arbeitsformen die Angabe, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann; die Höhe und Regelung der Vergütung von Überstunden; die getrennte Darstellung der Bestandteile des Arbeitsentgelts und und und… auch muss der Arbeitnehmer Informationen zum Verfahren bei einer Kündigung schriftlich erhalten, auch zur Kündigungsschutzklage“.
Barclay: „ Na dann mach mal.“
Cu: „ Da das ganze nur für menschliche Angestellte gilt, vergiss es, das war nur zur Erklärung, damit Du das verstehst. Aber für unsere Mandanten ist das ganz schön relevant. Vor allem müssen jetzt die Angaben zu unterschiedlichen Fristen an den Mitarbeiter schriftlich gerichtet werden und alle Arbeitgeber müssen sich jetzt anders organisieren. Bei neuen Mitarbeitern muss man jetzt schauen, welche Informationen noch nicht vollständig z.B. im Arbeitsvertrag stehen und diese innerhalb Fristen ergänzen oder separat zur Verfügung stellen; bei schon vorhandenen Mitarbeitern haben die einen Anspruch auf Auskunft, der innerhalb von 7 Tagen in Form einer schriftlichen Niederschrift ausgehändigt werden muss. Und nichts elektronisch, das wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen.“
Barclay: „Viel zu tun, oder?“
CU: „Richtig, schlauer Hund.“

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