03 Dez

Amber und der Mindestlohn

Amber: „Sag mal cu, was ist das denn mit dem Mindestlohn? So ein Schmarrn, ihr Zweibeiner seid so was von kompliziert…“
cu: “ naja, Recht hast du da schon irgendwie. Aber es ist natürlich auch richtig, wenn Arbeit ordentlich entlohnt werden muss. Die Festgelegten 8,50 € / Stunde sind ja auch nicht überall ein Problem.“
Amber: “ 8,50 €? Da bekomme ich also alle 2 Stunden einen Kilosack Stinkeknochen. Juchu!“
cu: “ Siehst du, wenn es dann ums eigene Fell geht, ist das gar nicht so übel… ob du allerdings als Arbeitnehmerin im Sinne des MiLoG zählst, da habe ich so meine Zweifel… 2 Beine zuviel, würde ich mal sagen.
Aber im Ernst: Probleme wird es mit Praktikanten geben, die tatsächlich auch mal länger als 3 Monate ein freiwilliges Praktikum machen wollen und der Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Wenn länger als 3 Monate vereinbart werden, dann gilt der Mindestlohn und verzichten darf der Praktikant auch nicht. Ab wann der Mindestlohn gilt, ab Beginn oder erst nach 3 Monaten ist noch ungeklärt. Nach meiner Meinung ab Beginn des Praktikantenverhälnisses.“
Amber gelangweilt: “ oh waia, bin ich froh, dass meine Währung Stinkeknochen sind. Meinst du ich kann mal bei der Nahles ein Mindest-Stinkeknochen-Gesetz (MiStiG)anregen?“
cu: „Das kann aber nur bei persönlicher Ansprache und deinem Bettelblick erfolgreich sein…“
Amber: „Pah, ich und betteln. Ich bin ein stolzer Setter!!! Frauchen, duuuuuuu, wie schaut´s denn an der Stinkeknochen Front aus?“

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