06 Okt

Amber an Vita… Urlaubsgedanken.

Amber in Gedanken: „Genau so werde ich nächste Woche am Strand liegen und meine Setter-Gehirnzellen auffrischen! Schade, dass Vita mal wieder in Urlaub ist, sonst könnte ich ihr die Nase lang machen….“
cu: „Amber, ich sehe es dir an, du denkst wieder etwas ganz hinterhältiges!“
Amber:“ Gar nicht wahr. Ich habe mir gerade die neueste Rechtsprechung des EuGH zum Thema Urlaub angeschaut und bin schon erstaunt, was für ein Chaos ihr Zweibeiner so anrichtet.“
cu: „Welches meinst du, du großes Grauen?“
Amber: “ Na ja, dieses Brandel Urteil, nach dem bei Wechseln von Vollzeit zu Teilzeit hier der übertragene Urlaub nicht nur wertmäßig, sondern auch von der Länge des alten Urlaubs gewährt werden muss.“
cu: „Ja, aber nur, weil die Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst wegen einem Beschäftigungsverbot, Schwangerschaft und nachfolgender Elternzeit gar keinen Urlaub in Vollzeit nehmen konnte. Ob das auf andere Fälle zu übertragen sein wird, ist noch nicht klar. Warten wir´s ab. Da wird sich das BAG (Bundesarbeitsgericht)  wieder zähneknirschend an die Umsetzung machen müssen.
Amber: „Jetzt habe ich mir meinen Stinkeknochen verdient – ohne Vita: Yippee!“

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