18 Aug

Amber kurz vorm Kollaps

cu: „Amber, was ist denn los? Warum bist du denn soooo müde?“

Amber: „Ich kann nicht mehr! Bin einfach am Ende! Ich kollabiere quasi! Ich hab Vita beaufsichtigt, die am Wochenende vermutlich von einer Biene ins Bein gestochen wurde und seither jammernd vor sich hin quietscht als ob sie zur Schlachtbank geführt würde. Ich brauch jetzt dringend frei! Da gibts doch so ´ne Regelung, dass man frei- und trotzdem sein Geld kriegt, wenn man Kranke zu Hause betreut! Also das ist GANZ KLAR hier der Fall!“

cu: „Du liegst nicht ganz falsch, aber das ist leider doch auch daneben. Was du meinst ist die bezahlte Freistellung für Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst bis zu vier Tage, wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt, eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege ärztlich bescheinigt wird. Nun hat das BAG erst jüngst entschieden (Urteil vom 05.08.2014, Az.: 9 AZR 878/12), dass für den Fall der Erkrankung eines weiteren Kindes bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen dem Beschäftigten eine weitere Freistellung zusteht, wenn die in § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD festgesetzte Freistellungs­ober­grenze von insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschritten wird. –
Amber, nun haben wir aber in deinem Fall das klitzekleine Problem, dass a) Vita nicht dein Kind ist, b) du nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, c) mit sw eine andere Person zur Pflege zur Verfügung stünde und d) keine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit deiner Anwesenheit vorliegt. Was machen wir denn da nun? Mir scheint dein Fall nun doch gänzlich anders gelagert zu sein, oder?“

Amber: „Nein, nein, Frauchen, das siehst du falsch! Zu a): Ich habe Vita adoptiert, zu b): ich arbeite im Parteiverkehr mit Mandanten, also quasi im „öffentlichen Dienst“, zu c): sw tun selbst die Knochen weh vom Joggen am Wochenende und zu d): Setter benötigen keine ärztlichen Bescheinigungen – denen guckt man in ihre treuen Augen und weiß: Die können niemals lügen!“

cu: „Gut gekontert, Schlausetter! Du kommst aber trotzdem mit ins Büro – aber für deine tolle Vita-Pflege darfst du dir heute zuerst einen Stinkeknochen aussuchen!“

Amber: „Hartnäckigkeit und PRÄZISE ARGUMENTATION zahlt sich halt doch immer aus!“ 🙂

 

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