06 Aug

Schlafen ist die beste Medizin

sw: „Vita, bist du soooo müde?“

Vita: „Ich schlaf jetzt einfach mit meinem Kuschelwuff und wenn ich aufwache, ist Amber wieder da.“

sw: „Amber kommt erst nächste Woche wieder – da musst dann aber laaaaange schlafen. Aber sag mal Vita: möchtest du nicht auch mal in Urlaub? Da müssen wir mal bei cu einen Urlaubsantrag stellen, was?“

Vita: „Ach was! Wir müssen da keinen Antrag stellen! Kennst du denn nicht die neueste Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 (Az.: 21 Sa 221/14)? Die Richter haben entschieden, dass der Arbeitgeber von sich aus verpflichtet ist, den Anspruch auf Urlaub zu erfüllen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt und der Urlaubsanspruch deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraumes verfällt, hat der Arbeitgeber Schadensersatz in Form von Ersatzurlaub zu gewähren. Es komme – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes – nicht darauf an, dass der Urlaub rechtzeitig beantragt wurde und sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden habe.“

sw: „Schau an, was du alles weißt, Vita! Hut ab!“

Vita: „Ich hab ja jetzt auch Zeit wie Heu, um diese Entscheidungen zu studieren wo Amber nicht da ist und mir mit ihrem ohrenbetäuenden Schnarchen und Brummen jegliche Konzentration raubt! Aber fehlen tut sie mir trotzdem – wer will sich schon immer konzentrieren können?!“

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *