30 Jul

Farbe im Polizeidienst verboten, Amber findet das (heute) doof!

Grauer Hund_grauer Tag...

An alle Wetterfühligen Amber´s Botschaft des Tages:
„Stellt Euch vor, ihr verrückten Zweibeiner hättet große Tattoos am Körper und wolltet in den Polizeidienst aufgenommen werden. Da heißt es dann: Tattooträger müssen draußen bleiben!
Denn: Die Bundespolizei darf einen Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ablehnen, wenn er eine großflächige, beim Tragen der Uniform sichtbare Tätowierung hat, ohne dass es auf den Inhalt der Tätowierung ankommt. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Beschluss vom 11.07.2014 in einem Eilverfahren entschieden und die Beschwerde einer am Unterarm tätowierten Bewerberin zurückgewiesen, die vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ohne Erfolg die Zulassung zum Einstellungsauswahlverfahren per einstweiliger Anordnung begehrt hatte (Az.: 1 B 1006/14). Wie der VGH ausführt, bezweckt das Tragen der Dienstkleidung nach dem Erlass des Bundesinnenministeriums ein einheitliches Erscheinungsbild, das den polizeilichen Auftrag der Gewährleistung der inneren Sicherheit glaubhaft verkörpere.“

Dabei würde heute ein solches schön buntes Tattoo ganz schön viel Farbe in den in Mittelfranken grauen Tag bringen… Amber, das Wetter Orakel:  „Morgen wird´s wieder sonniger!“

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