28 Jul

Von defekten Rauchmeldern und leeren Futterdosen

cu: „Amber, warum  schaust du denn so schuldbewusst? Was hast du angestellt? Sag´s lieber gleich!“

Amber: „Nein, ich war das nicht! Alle sagen, ich hätte den Alarm ausgelöst, so dass gestern abend die Feuerwehr bei unseren Nachbarn angerückt ist, obwohl da gar nichts gebrannt hat. Und weil die doch in Urlaub sind, haben die die Rollläden gewaltsam hochgeschoben und dabei kaputt gemacht und die verschlossenen Kellertür aufgebrochen. Ich war´s nicht – ehrlich!

cu: „Ist ja schon gut, Amber! Das war doch ein Fehlalarm durch einen defekten Rauchmelder. Die Nachbarn kriegen nicht mal Schadensersatz für die kaputten Rollläden und die aufgebrochene Tür. Das hat auch schon so das Landgericht Heidelberg am 07.03.2014 (Az.: 1 O 98/13) entschieden. Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch einen Feuerwehreinsatz bei „Anscheinsgefahr“ und die besteht eben nunmal, wenn ein Rauchmelder einen Brand meldet.-
Aber sag mal Amber: wieso ist denn bei uns das Schloss der Tür vom Vorratsschrank, in dem deine Leckerlis sind, aufgebrochen? Und wenn ich das recht sehe, ist auch die halbe Futterdose leer! Die haben wir doch gestern erst aufgefüllt!“

Amber: „Da war auch die Feuerwehr dran! Und in der Futterdose dachten sie sei der defekte Rauchmelder und haben die Hälfte einfach rausgeschüttet, einfach so …..

cu: „Amber! Ich befürchte, für den Rest des Tages ist heute Diät angesagt!“

Amber: „Erst erzählt mir Frauchen das mit der Feuerwehr und dann glaubt sie mir nicht – das ist doch echt gemein, oder?!“

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