08 Mai

Amber und das Alter

„Warum schaust du denn so traurig, Amber?“ –
„Ach je, ich hab grad dran gedacht, was wohl mit mir passiert, wenn ich alt und krank werde und vorallem geistig nicht mehr so fit sein könnte, wie ich das momentan zweifelsohne noch bin … komm ich dann in ein Hundepflegeheim und werde von fremden Leuten betreut? Und wer verwaltet dann mein sauer Erspartes bei der Hundetreuhandbank? Und wer kümmert sich um mein Buddelloch im Garten und nimmt die Miete von hündischen Gastbuddlern ein? Und wer entscheidet dann, ob ich zum Doc muss und was der mit mir machen darf? Ach je – so viele Fragen und ich weiß mir keinen Rat!“ –
„Ganz ruhig Amber! Da errichtest du einfach eine Vorsorgevollmacht. In der kannst du einen Bevollmächtigten für all diese Sachen festlegen. Du kannst auch nur eine Betreuungsverfügung errichten und darin für den Fall, dass du in Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder auf Grund nachlassender geistiger Fähigkeiten deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, Wünsche hinsichtlich eines bestimmten Betreuers festlegen. Diese Wünsche sind für das Gericht, das einen Betreuer für dich bestellt, grundsätzlich verbindlich.“ –
„Das ist ja super! Dann soll Vita mich betreuen! Hunde wissen einfach am besten, was Hunde in so einem Fall brauchen!“ –
„Ach Amber! Das geht doch nicht! Ihr Hunde seid zwar gem. § 90a BGB keine Sachen mehr, werdet aber bei fehlenden anderweitigen Regelungen rechtlich doch wie solche behandelt.“ –
„Oh, ihr Zweibeiner seid so was von gemein!!! Dann werde ich eben NIEMALS alt, krank und senil und bleib mein eigener Herr! Jawohl!“

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