23 Jan

Barclay und seine Gartenbeschäftigung

Barclay: „Boah, cu, bin ich froh, dass Ihr Zweibeiner manchmal auch richtig tickt.“
cu: “ Hä, was??? Was ist los?“
Barclay: “ Na die Sache mit den Stinkbomben im Garten des verkauften Hauses….“
cu: „Ach so, du meinst das Urteil des AG München (Az 171 C 15877/15). Der Verkäufer muss dem Käufer des Eigenheims keinen Schadensersatz zahlen wegen der im nach Tauwetter unter dem Schnee aufgetauchten Hunde-Toilettenanlage und den Kosten der Beseitigung….“
Barclay: “ Was muss das muss, sag ich ja immer wieder.“
cu: “ Klar, du Hund. Aber nur mal so am Rande: Der Käufer hat sich nicht schlau verhalten. Er hätte den Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen müssen, dann wäre er auch nicht auf den Kosten der Beseitigung der „Bescherung“ sitzen geblieben… denn einen Gewährleistungsanspruch hat das Amtsgericht bejaht, nur keinen Anspruch auf Schadensersatz.“
Barclax: „Das ist aber kompliziert, jetzt weiß ich warum es so viele Anwälte gibt!“
cu. “ Genau. Und morgen gehe ich nachprüfen, was im Garten so los ist.“
Barclay: “ Du weißt aber schon, dass der Garten mir gehört!“
cu: “ Ach so?“

 

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