15 Mai

Schwimm-Setter mit Entgeltfortzahlung

Barclay: „Puh, cu. War das anstrengend am Wochenende, als ich für dich deine Flipflops suchen und bringen musste… Nachher habe ich mich ganz ausgelaugt gefühlt und ein bisschen fiebrig…“
cu: “ … ach so? Habe ich gar nicht bemerkt. Sag schon: worauf willst du hinaus? Deine Schlafphase vorhin war mal wieder sehr unruhig. Danach erzählst du mir meistens von Amber aus den ewigen Jagdgründen!“
Barclay: “ Ja und von den neuesten Urteilen und den Auswirkungen auf deine Beratungspraxis. Dass die Arbeitgeber wahrscheinlich alle Mindestlohn auch bei Krankheit und Feiertagsvergütung zahlen müssen, ist ja jetzt entschieden. Zumindest im Fall einer Mindestlohnverordnung hat das BAG jetzt dazu gesagt, dass du als Arbeitgeber dann auch als Lohn nach Entgeltfortzahlungsgesetz das Entgelt zahlen musst, dass du auch bei einer Arbeitsleistung hättest zahlen müssen. Also Mindestlohn. Gut, was?“
cu: „Nicht schlecht du Schwimm-Setter. Was hält deine Amber denn von deinen Schwimmkünsten? Ist ja nicht so ihre Sache gewesen, als sie noch unter uns weilte…“
Barclay: “ Sie war stolz auf mich und hat gesagt, dass ich immer kräftig bei cu in der Nähe mein Fell ausschütteln soll. Du magst das total, hat sie gesagt!“
cu: „Ahja! Ohne Worte…“

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