Barclay: „cu, ich streike.“
cu: „Was willst du damit erreichen und hatten wir nicht eine Friedenspflicht neulich vereinbart?“
Barclay:“Jaja, du nutzt eine momentane Schwäche immer gnadenlos aus. Ich hatte nur zugesagt wegen fehlenden Stinkeknochen nicht auf den Putz zu hauen, sonst nichts.“
cu: „Ja und du hast versprochen, das mindestens bis Ende des Jahres nicht mehr zu tun. Und jetzt willst du streiken? Geht nicht ohne Folgen, das sage ich dir schon mal direkt.“
Barclay: „Streik geht immer, das sagen auch meine Hundekumpels.“
cu: “ Haben die dir auch gesagt, was das Bundesarbeitsgericht zuletzt im Juli diesen Jahres geurteilt hat (Anm. des Verf.: BAG Urteil vom 26.07.2016- 1 AZR 160/14)? Dass bei einem Streik während der Friedenspflicht die Gewerkschaft schadensersatzpflichtig ist? Das gilt selbst dann, wenn nur für Teile der Forderungen die FRiedenspflicht galt. Ihr habt doch die DOG-Gewerkschaft jetzt neulich gebildet, oder?“
Barclay: „Ich streike doch nicht wegen Knochen, ich streike wegen den Arbeitsbedingungen bei uns im Büro. Viel zu heiß und zuviel Leistungsdruck und fehlende Wellness für deinen Mitarbeiter!“
cu: „Aha. Dann gehe ich gleich in mich und warte mal auf die offizielle Eingabe deiner Forderungen bzw. die deiner DOG-Gewerkschaft und dann schauen wir weiter…“
Barclay: “ Das ist so was von doof, dass ihr Anwälte immer das letzte Wort haben musst.“
cu: „Stimmt.“
Barclays Recht auf Adelstitel…
Barclay: „Duuuu, cu, ich habe da mal eine Frage…“
cu: „Schieß los, was hast du wieder ausgebrütet?“
Barclay: „Also ich war doch da am Sonntag bei meiner Mama und meiner Oma und all meinen Verwandten.
cu: „Jaaaaa???“
Braclay. “ Und meine Züchterin, die Baronin, hat mir schon gut gefallen… ich weiß bei ihr durfte ich als Welpe immer auf dem Schoß Fensehen schauen. Meinst du sie adoptiert mich?“
cu: “ Hä, was? Warum den das, du wilder Teufel?“
Barclay: „Naja, ich heiße ja Barclay von Gut Schönberg und meine beste Freundin Amber (die die mit mir nachts immer Kontakt aufnimmt und die sooo schlau ist) heißt doch Silvermoor´s Amber und ihre Großnichte (die wir auch besuchen waren) heißt so toll Silvermoors´s Josie. Kann ich mich nach meiner Züchterin umbenennen lassen. Ich habe gehört, da muss man nur zum Standesamt und Schwups, ist man ein Baron!“
cu: “ Hihi, Eure Durchlaucht, Baron Barclay von Gut Schönberg….
Aber Spaß beiseite. Bei dir als Vierbeiner ist das nicht das Standesamt, sondern der Zuchtverband, der das ändern würde. Und da dein Zwinger „von Gut Schönberg“ heißt und sich auch nicht ändern wird, würde ich sagen, dass da nichts geht.
Die Menschen haben auch so ihre Probleme. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Weigerung eines deutschen Standesamts ok war. Die wollten einen“Freiherr von“ nicht offiziell in den Namen einfügen, den der Zweibeiner durch Adoption erhalten hat. Der EuGH meinte, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Denn „ein Standesrecht besteht bei geführten Adelstiteln nicht mehr“, so der deutsche Adelsverband (-ja so etwas gibt es!). Spezielle Adelstitel können lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als Familiennamen überdauern. Neu eingetragen muss also prinzipiell nichts mehr. Also auch wenn du zum Zweibeiner mutieren würdest – Pech gehabt.“
Barclay: „Schade, aber das „von“ habe ich ja immerhin!“
cu: “ Genau, mein adeliger Teufel.“
Barclay mit einem ganz wichtigen Thema: Arbeitsschutz!
Barclay: „Duuuu, cu… Ich bin doch schon groß und ich habe gelesen, dass Arbeitsschutz eine ganz wichtige Sache ist und du dich darum kümmern musst. Gerade bei mir Jungsetter!“
cu: “ Ähm, Barclay, was willst du mir sagen. Sind die Knochenrationen unbefriedigend oder das Kissen zu dünn?“
Barclay: “ Nöööö, aber ich habe doch Anspruch auf ganz viele Hilfsmittel. Auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch vielleicht oder eine Bildschirmbrille oder so… die schmecken bestimmt gut… außerdem habe ich heute Nacht geträumt, dass ich unbedingt eine – wie heißt das noch gleich – GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG machen muss, bei dir in der Kanzlei. UNBEDINGT.
cu: “ Brrrrrrr…. Schwarzer, weißt du denn wie so was geht?“
Barclay: „Kann doch nicht so schwer sein. Gefährliche Sachen erkenne ich.“
cu: “ Ja und versteckst dich schnell hinter mir…. Neeee, Scherz beiseite:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu muss er die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.“
Barclay: “ ohhh menno…. das hört sich ja wieder TOTAL SPANNEND an. Ich geh weiter schlafen. Nichts wird hier gewürdigt. Ich bespreche das mit meiner Schutzpatronin Amber im Schlaf.“
cu: „Mach das und ich versuche heute Nacht keine Alpträume zu bekommen, was du mit Schreibtischerhöhungen und Brillen anfangen würdest…“
Barclay: „Bähhhh.“
Frohe Ostern wünscht die Kanzlei.
Barclay: “ Du cu, wünschen wir jetzt allen Freunden, Kumpels und Mandanten der Kanzlei ein frohes Osterfest???“
cu: “ Du fragst Sachen: Ja klar machen wir das. Du schaust auch schon ganz erwartungsfroh, oder täusche ich mich da?“
Barclay:“ Ich? Nöööö, aber meine Freundin Franzi hat mir vorhin erzählt, dass es ganz viele Eier am Wochenende geben wird. ICH FREU MICH SO DRAUF!“
cu: “ Ganz ruhig, mein wilder Geselle. Die Hundepost funktioniert ja prima. Klar – du bekommst dein Osterei – wenn du es aufgefunden hast.“
Barclay: “ Das habe ich schon Franzi gesagt. Mal schauen, was ich dafür wieder tun muss… Sklaventreiber!“
Barclay´s bester Freund, der Generalanwalt.
cu: „Barclay, du Räuber, du kriegst dich ja gar nicht mehr ein. Was ist los?“
Barclay: „Bald kann ich überall ins WLAN gehen und werde surfen, dass dir die Ohren sausen…“
cu: “ Hä???“
Barclay: “ Der Generalanwalt der Europäischen Union – so ein wichtiger Mann bei dem Titel – hat vor dem EuGH erklärt, dass Anbieter eines WLAN-Netzes nicht verantwortlich sind, wenn die Kunden oder Hunde illegal Daten herunter laden.“
cu: “ Sag mal Barclay, du schwarzer Teufel, spinnst du jetzt? Welche WLAN-Netze und welche illegalen Daten und von wegen „Hunde“ und herunterladen!“
Barclay: “ Tja cu, die Revolution ist voll im Gange! Jetzt nehme ich mir ein Tablet und surfe in der ganzen Nürnberger Innenstadt – von einem Hotel zum Cafe und zurück…. und ohne dass mich jemand drankriegen kann.“
cu: “ Ach du meinst das aktuelle Gutachten für den Europäischen Gerichtshof, nach dem die Störerhaftung nicht mit dem europäischem Recht vereinbar ist, wenn der WLAN-Zugang nebenher und um sonst ist…“
Barclay: “ Ja klar. Dann kann ich doch alles runterladen was ich will, oder?“
cu: „Solange dich niemand dabei erwischt, geht es zumindest dem Geschäft nicht an den Kragen. Ich sehe dich schon mit deinen Gordon Setter Pranken auf irgendwelchen filigranen Tablets rumtrommeln und die Menschenansammlung, die dir dabei zusieht. Also vergiss es – von wegen illegal und heimlich runterladen!“
Barclay:“ Menno….“
Barclay und das private Surfen am Dienst PC.
Barclay: „cu, sag mal hast du mitbekommen, dass ich heute nacht bei dir im Arbeitszimmer geschlafen habe? Da stand dein Computer rum und ich war überrascht, wie einfach das geht…“
cu: „Wie war das, du gehst an meinen Computer und machst dort was?“
Barclay: “ Naja, surfen – was sonst? Und das beste, eine sanfte allwissende Stimme im Traum hat mir erklärt, dass du nicht reingucken darfst, was ich gemacht habe. Das wird nämlich als informelles Selbstbestimmungsrecht vor dir geschützt, ha! Ich bin nämlich dein Bürohund und damit Arbeitnehmer!“
cu: “ Da ist deine Traumberatung aber nicht ganz auf der Höhe der Zeit, Du Schlausetter. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandeburg (Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15) hat es bei eingeschränkter Erlaubnis zur privaten Nutzung des Dienstrechners erlaubt, dass der Arbeitgeber bei Verdacht auf übermäßigem privatem Surfen in der Arbeitszeit den Browserverlauf checken darf. Das führte dann zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, die nach dem Landesarbeitsgericht rechtmäßig war. Kann sich aber noch ändern, weil Revision möglich ist.“
Barclay: „Du immer mit dem aktuellem Zeug. Meinetwegen, dann kündige mir doch…“
cu: „Ach Barclay, du gibst viel zu schnell auf. Du hast ja nicht in der Kanzlei gesurft, sondern zu Hause. Ich schau mal nachher, was du getrieben hast und wehe, du hast Unsinn gemacht. Anwälte haften nämlich für ihre Bürosetter…“
Barclay: „Och, nö, war nicht so erfolgreich, der Computer wollte irgendein Kennwort und mit meinem Pfoten habe ich das nicht so richtig hinbekommen. Aber das war total spannend!“
cu: „aha…: SITZ-PLATZ-AUF DEINEN PLATZ!“
Barclay und die Kita Kosten
cu: „Schau mal ein Welpenfoto von dir – da warst du putzig!“
Barclay: „cu dass kann nicht ich sein, da bin ich ja WINZIG!“
cu:“ Tja Barclay. So war das mal… süss und harmlos in der Kita bei der Züchterin auf Gut Schönberg.“
Barclay: „Hast du das überhaupt gelesen, was der BGH geurteilt hat wegen der Kündigung des privaten Kita Platzes und den zu verechnenden Kosten??? Ich bin empört!“
cu: “ Naja, entsetzt brauchst du nicht sein. Der BGH hat festgestellt, dass der Vertrag zwischen einer Familie und der privaten Kita eine 2 monatige Kündigungsfrist enthalten darf. Wenn der Nachwuchs sich dort nicht wohl fühlt und die Eltern kündigen, müssen sie die Kündigungsfrist zahlen. Aber die gesparten Verpflegungskosten muss von der Gebühr abgezogen werden. Das sind ganz allgemeine Rechtsgrundsätze. Für Juristen nicht wirklich überraschend.“
Barclay: “ Ach du mit deinem Anwaltsdenken. Ich habe heute Nacht geträumt und mir vorgestellt, was passiert wäre, wenn ich dort angemeldet gewesen wäre und die zum Beispiel mich nicht ausreichend gefüttert hätten und ich verhungert wäre und die nicht mit mir raus gegangen wären und so und überhaupt und ….
cu: “ STOPP! Barky, reg dich nicht auf. Dein Futter steht in der Küche, die Gassigeh Schuhe sind eingepackt und unsere Spielgruppe ist ab 12:45 Uhr gebucht. Also alles gut, reg dich nicht auf. Wäre so etwas vorgefallen in deiner Hunde Kita, hätte ich dich befreit. Aber sag mal, seit wann diskutieren wir hier über Hunde Kitas… gab’s bei uns noch nie und wird es auch nicht geben. Du bist doch Kanzleihund!
Barclay: “ Hihi, das hat lange gedauert…. Ich freue mich schon auf heute Mittag!“
cu: „Teufelsbraten, geh schlafen!“
Barclay und die unberechtigten Forderungen
Barclay: „Oh Gott cu, ich kann mich ja gar nicht mehr anschauen …. habe meine ganze Farbe verloren!“
cu: “ Barclay ganz ruhig, du schaust dir dein Foto an und unsere Hausfotografin hat es schwarz weiß bearbeitet. Bist auch noch haselnussbraun, oder wie der Gordon Setter Fachmann sagt: rot.“
Barclay: „Uff. Dann ist der Tag nicht noch schlimmer als er vorher war. Weißt du was der kleine Rehpinscher vorhin zu mir gesagt hat? Ich hätte ihm seine Stocksammlung zerlegt und er würde nun seinen Anwalt beauftragen, dir ein Forderungsschreiben zu schicken. Du solltest dann die Stöckchen, Anwaltskosten und zusätzlich Schmerzensgeld zahlen. Und dann müsste ich dich beauftragen und du würdest dann deine Kosten wieder fordern… mir ist ganz schwindlig…“
cu: “ Ganz ruhig schwarz-brauner… Die Anwaltskosten muss man hier in D-Land zahlen, wenn man etwas zerstört hat und mein Hund tut so was auf keinen Fall, nicht wahr?
Barclay: „Ähem…“
cu: “ Und ansonsten kann einem bei so was schon schwindlig werden. Denn wenn ich nun dieses Schreiben beantworten würde und natürlich abstreiten, dass mein ruhiger, wohlerzogener kleiner süßer Hund so etwas machen würde, könnte ich meine Anwaltskosten bei einer sog. unberechtigten Forderung grundsätzlich nicht erfolgreich durchsetzen, es sei denn die Forderung wäre in betrügerischer Absicht erhoben…“
Barclay: “ Naja, also ähem, tja was soll ich dazu sagen… vielleicht hatte ich das eine oder andere Stöckchen mal angeschnüffelt oder so.. aber nicht schlimm!!! Kommen wir da wieder raus?“
cu:“ Kleiner Teufel, morgen treffen wir den anderen wieder und du bringst ihm ein paar Stöckchen. Und verträgst dich und bist brav!!!“
Barclay: “ Bin doch ein Setter. Klar vertrag ich mich, der ist nur so zimperlich… jaja, ich versprech´s… MANNO.
Prost Neujahr!
Barclay und der Rest der Kanzlei wünschen allen Freunden und Mandanten ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2016!
Barclay verspricht im neuen Jahr regelmäßige Blog-Beiträge. Er hatte während der Feiertage genug zu lesen und konnte sich weiterbilden. Wie wir ihn kennen, wird er wieder mit Hilfe der ewigen Jagdgründe (unsere Amber, die uns im März 2015 verlassen hat „wohnt“ da) Licht in die juristischen Untiefen bringen… Wait and see… (sagt unser Schotte = Gordon Setter).
Setterschwemme in der Mietwohnung
cu:“ Ähem… 100 …. Setter … in … der … Wohnung???? Da brauche ich keinen Vermieter, der mir die Wohnung kündigt! Stell dir vor, wie lange die brauchen würden, mit 100 fachen Beißerchen die hölzernen Eirichtungsgegenstände und alles andere zu schreddern…. NEIN! Vergiss es!“
Barclay: “ Ist ja gut, reg dich ab, als wenn ich so schlimm wäre!“
cu: „Dich und das mal 100 und du kannst die Abrissbirne bestellen!“
Barclay: „Blablabla… Ich bin ein feiner Hund und das bisschen Holz, das mal ab und zu geraspelt wird, ist doch nicht so schlimm. Du übertreibst!“
cu: “ Nein, ich übertreibe definitiv nicht und die Vorstellung von 100 von dir in der Wohnung verursacht mir Alpträume. AUS SCHLUSS SCHLAF!“
Barclay für sich: “ Manno, die übertreibt mal wieder… ich bin halt ein großer Hund und noch am Wachsen. Da darf mal doch wohl mal was knabbern…“