Barclay: „Du cu ich glaube es nicht: Es gibt ein neues „Geschäftsgeheimnisgesetz“. Sind jetzt alle meine Barky Geheimnisse, wo die besten Rennstrecken sind und wo ich unbedingt wieder markieren muss und und und geschützt?“
cu: „Ähem, Du Schlausetter, hat du mal wieder meine Fachliteratur gelesen? Weißt du denn auch, was das bedeutet „Geschäftsgeheimnis“?
Barclay: „Das erklärst du mir jetzt bestimmt…“
cu: „Genau, wie immer versuche ich Ordnung in den Setterkopf zu bringen… Also Geschäftsgeheimnisse sind nur solche Informationen, die – egal ob insgesamt oder in den Einzelheiten – in den Kreisen allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind und von wirtschaftlichen Wert sind und an denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.“
Barclay: „In meinen Hundekreisen sind meine besten Rennstrecken nicht bekannt und auch nicht ohne weiteres zugänglich… bin doch nicht blöd.“
cu: “ So und einen wirtschaftlichen Wert haben deine Rennstrecken wohl auch und du hast ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung???“
Barclay: “ Klar, was denkst du, wie ich da steh wenn alle wissen wo man am besten rennen kann… UNBEZAHLBAR, die Info. Und berechtigtes Interesse: na klar, ich bin BARCLAY, der rennende Gordon Setter!“
cu: “ Oh jeh, bin ich froh, dass ich keine Fälle für dich übernehme, du wärst ein Mandant wie man ihn sich NICHT wünscht…“
Barclay: „Warum?“
cu:“ Weil es ganz schön müssig ist, gegen einen Besserwisser Hund zu argumentieren, der sein Wissen durch schlummern auf meiner Fachliteratur saugt. Spaß beiseite: Es muss sich um Geschäftsinformationen handeln, daran wird es bei dir fehlen. Auch Betriebsgeheimniss werden es bei deinen Geheimnissen nicht sein. Außerhalb verlangt das neue Gesetz (ab 19.04.2019 in Kraft) wie auch bisher schon als Voraussetzung, dass das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft. Das sind physische Zugangsbeschränkungen und auch vertragliche Sicherungsmechanismen.
Barclay: „Pappelapapp, erfülle ich alles…“
cu: „Wenn, dann könnte ich gegen dich vorgehen als Geschäftsinhaberin / Unternehmerin als Bürohund, wenn du meine Geheimnisse ausplauderst.“
Barclay: “ Hunde können gar nicht reden.“
cu: “ Genau. Fakt ist, dass du richtigerweise darauf hingewiesen hast, dass wir uns nun auch noch mit diesem GeschGehG beschäftigen müssen, wenn es um die Frage geht, was darf z.B. ein Arbeitnehmer nach außen geben. Das Gesetz löst nun einige Normen des UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) ab, inhaltliche Änderungen gibt es aber nicht. Du kannst auf dein bisheriges Fachwissen bauen, du Hund.“
Barclay: “ Das mach ich, darauf kannst du wetten…“
Weltfrauentag? Bürohund aktuell.
Barclay: „Du cu, was ist heute los, es ist Weltfrauentag? Soll ich dich feiern, dir ein Ständchen jaulen oder so. Denn du weißt ich bin verletzt!“
cu: „Natürlich ich mein verletzter Setter wichtiger als der Weltfrauentag, aber wenn ich so darüber nachdenke…“
Barclay: „Jaja, ich weiß. Die Pfote wird schon wieder, aber konnte ich ahnen, dass mein MEGA-Sprint auf einer megascharfen Glasscherbe im Wald endet. Und in dem Wald, der erst seit einigen Tagen Naturschutzgebiet ist, durfte ich doch darauf vertrauen, dass dort alles ökologisch einwndfrei ist. Na, sag schon?“
cu: “ Du bist wie immer ein Opfer und ein armer Hund. Montag kommen die restlichen Klammern raus und dann wird alles gut.“
Barclay: „Aber aufgeschnittene Pfote heißt ja nicht, dass ich nicht mehr am medialen Leben teilnehme. Hast Du den Bericht über die Immobilienfirma gesehen, die auf Twitter den Weltfrauentag feiert und ein Bild dazu mit dem rein männlichen Vorstand (5) und dazu die Info: „der Vorstand spricht über weibliche Vorbilder“… (https://www.derwesten.de/panorama/weltfrauentag-2019-immobilienfirma-blamiert-sich-mit-dieser-peinlichen-aktion-bis-auf-die-knochen-id216603277.html) Das hätte nur unser Bundeinnenminister noch toppen können!“
cu: “ Hast Recht, Barky. Aber die gekürzten Gassigänge machen dich ganz schön sarkastisch…“
Barclay: „Ich werde bald wieder durch die Gegend rasen, dann dürfen die männlichen Zweibeiner ihre Herrlichkeit feiern, ohne dass ich lästere, weil keine Zeit.“
cu: “ Barky, Du bist doch auch ein Kerl!“
Barclay: “ Ich halte zu dir, du kaufst Futter!“
Oh nein, schon wieder Chaos im Befristungswald!
Baclay: „Hey cu, manchmal habe ich noch mehr Zweifel an eurem gesunden Menschenverstand, Ihr Zweibeiner!“
cu: “ Wie – was – was habe ich wieder getan?“
Barclay: “ Du nicht – da passe ich schon auf. Nein, das – wie heißt es noch gleich – BundesArbeitsbeschaffungsGericht – hat mal wieder klein beigegeben und musste doch wieder zurückrudern…“
cu: “ Brrrr.. du Heißsporn. Im BAG, dem Bundesarbeitsgericht, sitzen schlaue Juristen und haben von anderen schlauen Juristen, die im Bundesverfassungsgericht sitzen, auferlegt bekommen, ihre Rechtsprechung entsprechend zu ändern.“
Barclay: “ Typisch Anwalt, Du. Aber nun ist bei Befristungen ohne Sachgrund soch alles wieder beim Alten, richtig?“
cu: “ Ich bin beeindruckt, was in so einen Setterkopf alle reinpasst an wichtigen Infos. Ja du hast natürlich Recht. Erst haben es die BAG Richter/innen versucht, die gesetzliche Bestimmung so auszulegen, dass bei einer Unterbrechung von 3 Jahren und mehr nicht mehr von einer vorherigen Beschäftigung bei dem selben Arbeitgeber zu sprechen wäre. Dem hat das Bundesverfassungsgericht widersprochen. Es muss der Einzelfall geprüft werden und schon ist unsere schöne Grenze wieder zum Teufel. Wir dürfen nun wieder mit Risiko in die sachgrundlose Befristung gehen. Unter uns: Vielleicht nicht ganz so schlecht, weil Befristungen meist im öffentlichen Dienst vorkommen. Die Wirtschaft kann sich so etwas schon fast nicht mehr leisten.“
Barclay: „Wehe du befristest ohne Sachgrund meine Knochengabe. Dann hört die Freundschaft aus. Ich kann auch anders.“
cu: „Blöder Hund.“
Barclay: “ pah!“
Barclay in der Welt des DSGVO-Dings
Barclay: „Du cu, heute morgen war PANIK auf der Hundewiese angesagt.“
cu: „Erzähl schon, was ist los gewesen? Hast du wieder eine deiner Freundinnen verteidigt?“
Barclay: “ Nö, keine Zeit, die waren alle so in Konfusion und erzählten, dass jetzt unsere Daten geschützt werden müssten und das alles ganz schlimm ist und die Zweibeiner austicken…“
cu: “ Ahja. Was hast du gesagt?“
Barclay:“ Ich war super cool, hab denen gesagt, dass macht mein Zweibeiner-Frauchen mit links, die haut mich raus!!!“
cu: “ Hihi, ich dich aus was raushauen? Dich davon abhalten Daten zu fressen oder Kabel zu zerstören?“
Barclay: “ Stimmt doch gar nicht mehr, habe schon ewig nichts mehr zerstört…“
cu: „Stimmt du Raketenhund. Sag deinen Kumpels und Kumpelinen, sie sollen ihre Zweibeiner wieder runter bringen. Das neue DSGVO ist ein Datenschutzgesetz, gerichtet an Unternehmer und Vereine und Behörden und zum Schutz von persönlichen Daten von allen Verbrauchern. Wer ordentlich mit fremden Daten im Geschäftsleben umgeht, wird sich nicht von der „normalen Welt“ verabschieden müssen….“
Barclay: “ Genau so habe ich das auch schon gesagt heute Morgen: Regt euch ab, werden unser Futter schon weiter bekommen…“
cu: „Schlauer Hund, ihr gebt übrigens ein schönes Paar ab, du und Kate.“
Barclay und Weihnachten
Barclay: “ Hi cu, jetzt habe ich gerade noch die Kurve bekommen und mich daran erinnert, dass ja am Wochenende Weihnachten ist.“
cu: “ Ach was. Auch schon kapiert, du Genie!“
Barclay: “ Apropos Genie: Ihr Zweibeiner seid ja auch durchweg welche… Oder wie muss ich das werten, wenn ein nicht studierter Pseudo-Arzt als Notfallarzt in Schlaswig-Holstein jahrelang tätig war???“
cu: “ Recht hast du, ist ein starkes Stück. Nach Spiegel-online Angaben haben nur Informationen aus seinem persönlichen Umfeld dazu geführt, dass der Betrug aufgeflogen ist. Und was geht jetzt in deinem weihnachtlich beseelten Setter – Hirn vor? Sag schon, was heckst du wieder aus?“
Barclay: “ Gar nichts, warum? Ich dachte nur gerade darüber nach, ob ich das mit dem Abitur einfach lasse und gleich als – sagen wir Anwalt für Tierrecht – einsteige…. Könnte doch was werden bei euch Leichtgläubigen…“
cu: “ Ja wenn die dicke Setternase nicht wäre und die auch sonst etwas ungewöhnliche Physiognomie….“
Barclay: “ Ach was, war nur Spaß. Ich soll dich übrigens daran erinnern, dass wir unsere Freunde/Freundinnen und Mandanten grüßen müssen; frohe Weihnachten wünschen und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
cu: “ Danke, Großer. Was würde ich nur ohne dich machen:
Allen Mandanten, Freunden und Freundinnen wünscht das Kanzleiteam FROHE WEIHNACHTEN UND EIN GUTES NEUES JAHR.“
SMS TAN – Barclay und das Mobiltelefon
Barclay: „Du, cu, das ist ja ein Ding, dass die Banken jetzt tatsächlich Geld für die SMS-TAN´s verlangen dürfen, wenn du Geld online überweist. Das ist aber jetzt kein Taschengeld-Problem für mich, oder?“
cu: „Du bringst mich immer auf gute Gedanken. Es kommt darauf an, ob du die TAN´s anforderst und dann noch erfolgreich überweist. Ich glaube nicht, dass du das machst – ich hoffe es.“
Berclay: “ Natürlich nicht, aber wusstest du nicht, dass dein Mobiltelefon ganz toll schmeckt, wenn es die TAN´s ausgeworfen hat?“
cu: „Hund du spinnst und ich bin sicher, dass dein unmögliches Verhalten nichts mit der neuesten BGH Entscheidung vom 25.07.2017 zu tun hat. Hier hat der BGH festgestellt, dass Banken für erfolgreich verwendete SMS-TAN´s zu Online Überweisung Geld verlangen dürfen. Aber eben nicht für nicht erfolgreiche TANS, aus welchen Grund auch immer die fehlschlagen. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei dir die Anforderung per Touchscreen bereits ein Ding der Unmöglichkeit ist. Schau dir deine Pfoten an, du Hund Du!“
Barclay: “ Ach was, nun hab dich nicht so, ich wollte ja nur schauen, ob du up to date bist. Ich bin es…“
cu: “ Ja, Barclay, bist du. Ich wundere mich zwar immer wieder, aber die Wege des Herrn sind unergründlich.“
Barclay: “ AMEN. Hihi.“
Barclay’s neueste Werbevorschläge
Barclay: „Hey cu, ich habe da was Neues gehört: Wir sollten auch mal bei deiner Kanzlei Werbung auf den Putz hauen… Bringt Bekanntheitsgrade, davon können wir alle nur träumen!“
cu: „Oha, ein neuer Post. Ich ahne schon was du meinst: Den Kollegen aus NRW, den jetzt auch die SPIEGEL-online-Leser wegen des Urteils vor dem LG Köln vom 23.03.2017, Az. 24 S 22/16 kennen?“
Barclay: “ Klasse Idee. Der hat doch glatt Werbung geschaltet, von der er wusste, dass seine Anwaltskammer dagegen vorgehen muss – wenn sie es denn mitbekommen…“
cu: „Tja haben sie aber er hat ja auch dafür gesorgt und der zuständigen Kammer einen seiner Kalender mit kaum bekleideten jungen Frauen vorab zugesandt, damit sie reagieren. Oder seine Werbung mit der Pistole im Mund und den Hinweis: Lieber zum Anwalt würde nicht wirklich zu uns passen, oder was meinst du?“
Barclay: “ Aber ein toller Hunde Kalender mit dem Hinweis auf unsere Kanzlei wär doch was, oder?“
cu: „Ich glaube kaum, dass sich da jemand drüber aufregen würde. Der AHA-Effekt wäre nicht so toll, was meinst Du?“
Barclay: “ Aber schön wäre er. Aber ist ja echt ein Fuchs, dein Kollege: Lässt sich abmahnen und klagt sich durch die Instanzen, um Aufmerksamkeit zu kriegen – und es funktioniert!“
cu: „Ja, wenn man solche Mandate haben möchte, bei denen es auf Bekanntheitsgrad des eigenen Anwalts als Krawall-Anwalt ankommt. Aber nicht mein Stil.“
Barclay: “ Aber meiner… ich kann ja mal planen und mache dir einen Vorschlag .“
cu: „Ja Großer, du mach mal schön – und lass die Tastatur ganz. Hier hast du einen Stinkeknochen und gleich gehen wir raus zu deiner Gassirunde.“
Braclay: „Juhu…“
Barclay und seine Gartenbeschäftigung
Barclay: „Boah, cu, bin ich froh, dass Ihr Zweibeiner manchmal auch richtig tickt.“
cu: “ Hä, was??? Was ist los?“
Barclay: “ Na die Sache mit den Stinkbomben im Garten des verkauften Hauses….“
cu: „Ach so, du meinst das Urteil des AG München (Az 171 C 15877/15). Der Verkäufer muss dem Käufer des Eigenheims keinen Schadensersatz zahlen wegen der im nach Tauwetter unter dem Schnee aufgetauchten Hunde-Toilettenanlage und den Kosten der Beseitigung….“
Barclay: “ Was muss das muss, sag ich ja immer wieder.“
cu: “ Klar, du Hund. Aber nur mal so am Rande: Der Käufer hat sich nicht schlau verhalten. Er hätte den Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen müssen, dann wäre er auch nicht auf den Kosten der Beseitigung der „Bescherung“ sitzen geblieben… denn einen Gewährleistungsanspruch hat das Amtsgericht bejaht, nur keinen Anspruch auf Schadensersatz.“
Barclax: „Das ist aber kompliziert, jetzt weiß ich warum es so viele Anwälte gibt!“
cu. “ Genau. Und morgen gehe ich nachprüfen, was im Garten so los ist.“
Barclay: “ Du weißt aber schon, dass der Garten mir gehört!“
cu: “ Ach so?“
Barclay und seine Ängste als Leih-Hund
Barclay: „Duuuuuuu, cu, was habe ich da gehört, als ich gestern deine Beratung belauscht habe und du was über das neue „ARBEITS HUNDE ÜBERLASSUNGS GESETZ“ gesprochen hast? Wir dürfen nur noch 18 Monate verliehen werden und haben Anspruch auf „equal pay“ nach 9 Monaten Überlassung???“
cu: “ Ja und, du Arbeitshund, erzähl schon, was ist damit? Was heißt hier überhaupt „Beratung belauscht“. Darüber werden wir uns noch unterhalten… Personalgespräch morgen vor dem Gassi gehen!“
Barclay: „Ähem, alles klar, reg dich nicht auf…
Aber jetzt mal wieder zum Thema: Ich lerne ja nie aus und als armer Leih-Hund musst du mich also bald – tja wohin bloß – zurückgeben oder rausschmeißen oder was? Ich habe den ganzen Vormittag kein Auge zugemacht! Das geht doch nicht, was soll das? Ich will bei dir bleiben… schnief!“
cu: „Ganz ruhig, Brauner. Du fällst definitiv nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, weil du ein HUND bist! Und ich werde dich nicht rausschmeißen, keine Angst. Und ausgeliehen bist du auch nicht, obwohl ich ja noch mal darüber nachdenken könnte…“
Barclay: „Und was soll das dann mit dem blöden Gesetz?“
cu: “ Die Politik ist der Meinung, dass das bisherige Verleihen von Arbeitnehmern missbraucht wird und zum Instrument zum Geldsparen für die Arbeitgeber verkommen ist. Deshalb wird es jetzt wieder strenger (war es schon mal vor 2000) und mit einigen Ausnahmen muss der Verleiher – das ist der der die Mitarbeiter an jemanden anderen verleiht – nun die Höchstdauer von 18 Monaten beachten. Er darf den selben Mitarbeiter erst wieder nach 3 Monaten und 1 Tag beim selben Entleiher – das ist der, der den Mitarbeiter tatsächlich einsetzt – einsetzten.“
Barclay: „Und was ist dann „equal pay“? Hört sich eklig an, so nach klibberiger Qualle…“
cu: “ Das ist definitiv für den Leiharbeitnehmer nicht eklig, denn das bedeutet, er hat nach der Regelung ab 01.04.2017 Anspruch auf gleiches Entgelt und Arbeitsbedingungen wie alle anderen vergleichbaren Mitarbeiter beim Entleiher, und zwar ab dem 10. Monat des Verleihs.“
Barclay: “ Boahhh äy, und wer braucht das?“
cu: “ Gute Frage. Die Verleihfirmen haben jetzt ganz viel Mühe, sich auf die Änderungen einzustellen. Die Entleiher müssen definitiv mehr zahlen. Ziel der Politik ist es, die Leiharbeit zurück zu drängen, um die so genannten prekären Arbeitsverhältnisse zu begrenzen.“
Barclay: “ Apropos prekäres Arbeitsverhältnis: Wo ist mein FRESSEN???“
Barclay and friends im Verzugswahn.
Barclay: cu, wir haben gehört, dass sich im Geschäftsverkehr etwas BAHNBRECHENDES ändert: pauschale Verzugsstrafe von 40,00 EUR! Klasse, das gibt Knochen über Knochen für uns!“
cu: „Jetzt mal langsam Ihr wilden Hunde: Wie ihr das mal wieder spitz gekriegt habt… aber ihr habt Recht. § 288 BGB wurde wegen einer EU-Richtlinie ergänzt und geändert…“
Barclay: „Und was ist jetzt mit der Kohle, ähem, den Knochen?“
cu:“ Wenn der Schuldner (also der der zahlen muss) kein Verbraucher ist, hat der Gläubiger einen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR. Dazu kommen dann noch die Verzugszinsen. Das setzt aber bei euch voraus, dass ihr Hundis geschäftsfähig wärt und dann der Vertragspartner zu spät zahlen würde.“
Barclay zu den friends: „Seht ihr, was ich immer mitmache. Immer weiß sie alles besser und dann bleibt nachher nix übrig für mich armen Hund…“
cu: „Mir kommen die Tränen.“
Anm. der Red: Es lohnt ein Blick in das neue Gesetz für alle Zweibeiner.