17 Apr

Amber wartet auf den Osterhasen

Amber findet das Auf – den – Osterhasen  – Warten etwas ermüdend. Aber eine Frage beschäftigt sie: „Wo steht eigentlich, dass am Karfreitag  und Ostermontag nicht gearbeitet wird?“

cu antwortet: „Da gibt es in jedem Bundesland ein Feiertagsgesetz, das bestimmt, an welchen Tagen Feiertag ist. In Franken gilt das bayerische  Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) und danach ist Ostermontag und Karfreitag Feiertag. Übrigens: nach diesem Gesetz gilt der Karfreitag als „stiller Tag“. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Auch Sportveranstaltungen sind am Karfreitag in Franken / Bayern nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Aber keine Angst, Deinen Stinkeknochen bekommst Du auch am Feiertag. Am Karfreitag gehst Du nur ausnahmsweise nicht in die Disco…“

Amber denkt “ na ein Glück – der Knochen ist gesichert“ und träumt weiter davon, ein Osterhase zu sein….

Frohe Ostern wünscht das ganze Kanzleiteam!

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