29 Sep

Vorsicht: Setterlefzen!

sw: „Hey Vita, aufgestanden du Faultier! Hast du jetzt schon die Pfandflaschen zurück gebracht oder stehen die hier immer noch rum?“

Vita: „Huch! Ähem … ähem … Mist nochmal! Also ich hab sie zurückgebracht – ganz sicher sogar! Und der Bon liegt auch hier unter meinem Kuschelkissen. Aber das ist nun leider schon vor ein paar Wochen gewesen. Ob die den jetzt überhaupt noch annehmen? Letztes Mal wollten sie den im Supermarkt nach 30 Tagen nicht mehr einlösen.“

sw: „Na, das wollen wir doch mal sehen! Für so einen Pfandbon gelten die ganz normalen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, soll heißen: der Auszahlungsanspruch verjährt in drei Jahren nach Abgabe der Pfandflaschen. Die Frist beginnt dabei am Ende des Jahres zu laufen, an dem der Pfandbon ausgestellt wurde. Also Beispiel: wir geben die Flaschen im Juli 2014 ab – dann können wir den Bon bis Ende Ende 2017 einlösen. –
Also: alles geritzt, Vita! Gib den Bon mal her – dann nehm ich den jetzt gleich mit!“

Vita: „Da gäbe es nur noch ein klitzekleines anderes Problemchen, Frauchen … also dieser Bon, na ja, also dieser Bon … der ist auf qualitativ nicht sehr hochwertigem Papier gedruckt und dieses Papier neigt zum Zerreißen und Ausbleichen, besonders wenn man mit leicht befeuchteten Setterlefzen nur leicht daran stößt … also kurzum: der Bon ist ein unleserlicher, weißer Krümelball geworden – ganz ohne mein wissentliches Zutun, wohlgemerkt!“

sw: „Was lernen wir aus so einer Geschicht? Setterlefzen waren also der Bösewicht!“

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