25 Sep

Und nochmal diese Taxis …

Vita: „Hey Amber, hör mal her, was das AG Hamburg am 28.01.2014 (Az.: 234 OWi 163/13) entschieden hat: Wenn ein Taxifahrer ohne nachvollziehbare Gründe die Beförderung zweier Fahrgäste mit Hunden verweigert, verstößt er gegen seine Beförderungspflicht. Das Gericht hat gegen ihn eine Geldbuße von 300 € verhängt. In dem Fall hatten die Herrchen einen Jack Russel und einen Beagle (Anm. Vita: Das ist das einzige, was mir bei diesem Fall nicht so ganz einleuchtet, denn eigentlich haben doch ALLE FRAUCHEN AUSSCHLIEßLICH SETTER! Wahrscheinlch haben HERRCHEN andere Hunde – wäre logisch, oder? Andere Gründe kann ich mir jetzt nicht denken.) und der Taxifahrer meinte, die zwei Männer hätten nicht zusammen mit den Hunden ins Taxi gepasst. Das wurde aber schon dadurch widerlegt, dass dann tatsächlich die Fahrt mit einem anderen Taxi der gleichen Größe durchgeführt wurde (Anm. Vita: wäre ja auch ein Witz! Ein Jack Russel und ein Beagle passen doch zusammengefaltet in die kleinste Kulturtasche! :-)) –
Also Amber, was meinst du: wollen wir nach Hamburg ziehen? Dort scheinen die Richter echt Hundefans zu sein!“

Amber: „Nööö, ich bleib hier. Hier wohn ich gepflegt in Amberhausen und habe zwei Dienstmädchen, äh … ich meine Frauchen. Was will ich mehr? Und solange ich noch laufen kann, fahre ich eh nicht mehr Taxi. Nach unserer Stinkeknochenfahrt mit der anschließenden Kotzerei und der sich hieran anschließenden Streichelzoo-Strafe der Frauchen sind Taxis für mich passé!“

Vita: „Meine Güte! Alte graue Setter können ganauso störrisch sein wie junge graue Esel!“

 

 

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