04 Sep

Die Rechenkünstlerin

Vita: „Frauchen, wir müssen jetzt mal in Urlaub fahren, sonst ist das schöne Wetter für dieses Jahr endgültig vorbei. Wieviel Urlaub haben wir zwei denn jetzt, wo wir nur noch Teilzeit 20 Stunden arbeiten?“

sw: „Also der Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung. Grundsätzlich ist es also so, dass einem Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Urlaub zustehen müssen. Wenn jemand Teilzeit an 5 Tagen arbeitet, dann hat er die 20 Urlaubstage, um auf seine 4 Wochen zu kommen. Wenn jemand nur 3 Tage die Woche arbeitet, hat er nur 12 Tage Mindesturlaub, denn an 2 Tagen hat er ja ohnehin frei. Er braucht also nur 12 Tage, um letztlich auch auf seine 4 Wochen zu kommen. Wir zwei arbeiten jetzt 4 Tage – also wieviel Mindesturlaub haben wir dann?“

Vita: „War das jetzt eine Frage an mich? Ohjeminee, das ist ja wie in der Welpenschule: aufstehen, antworten, setzen – Note 6! Also nun bin ich ja eine junge Hundedame und diese Welpenzeiten liegen schon weit zurück. In diesem Sinne: wir haben DEFINITIV 16 Tage Mindesturlaub.“

sw: „Wow, Vita – klasse! Bombensicher ausgeknobelt! Noch vor Monaten war das ein Problem mit der Rechnerei. Wie hast du das jetzt gemacht?“

Vita: „Ich hab geraten! Glück muss der Hund haben – hihihi“

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