04 Aug

Amber-lose Zeiten sind angebrochen

Vita: „Sag mal, Frauchen, wo ist denn Amber heute?“

sw: „Amber ist für eine Woche in Urlaub. Wir zwei müssen also hier alleine die Stellung halten.“

Vita: „Für EINE WOCHE? EINE G A N Z E WOCHE??? Was macht sie denn eine ganze Woche so ohne Arbeit?“

sw: „Momentan ist sie ein wenig krank,wie ich gerade von ihrem Frauchen gehört habe.“

Vita: „Oh, Mist! Da tut sie mir aber leid! Was ist denn nun mit ihrem Urlaub, wenn sie krank ist? Muss sie das nicht melden? Oder wie läuft das im Urlaub?“

sw: „Richtig! Auch im Urlaub muss man seinem Arbeitgeber unverzüglich melden, dass man krank ist und spätestens nach dem dritten Krankheitstag (Achtung: Arbeits- oder Tarifverträge können da auch eine kürzere Frist vorsehen!) ein Attest vorlegen. Wenn man im Ausland ist, muss man auch noch die Urlaubsadresse mitteilen. Außerdem muss der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auch seine Krankenkasse informieren. Die Krankheitstage während des Urlaubs werden dann nicht auf den Jahresurlaubsanspruch angerechnet. Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Aber Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Krankheitstage, sondern endet so wie ursprünglich beantragt. Die wegen der Erkrankung nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage können nur für einen neuen Urlaubsantrag genutzt werden. –
Da Amber in Amberhausen mit ihrer Arbeitgeberin neben sich sitzt, hat sie nicht weiter groß was zu beachten. cu weiß schon, dass es ihr nicht so gut geht – sie durfte ja die halbe Nacht pfötchenhaltend neben ihr im Garten stehen, weil ihr Bauch grummelt.“

Vita: „Wirst mal sehen, was Amber macht: die will jetzt jede Nacht in den Garten, macht auf krank und Grummelbauch und hat dann noch ihren ganzen Urlaub vor sich. Zum Arzt muss sie nicht, weil Frauchen = Arbeitgeberin direkt die Auswirkungen mitkriegt und so stellt niemand fest, dass sie kerngesund ist. Dieser durchtriebene Alt-Setter! Aber Hut ab – von der kann man echt noch was lernen!“ 😉

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