31 Jul

Vita der Katzenschreck

Vita: „Hahahah… 🙂 Ich wusste doch, dass man da was machen kann! Diese doofe Nachbarskatze meinte doch tatsächlich, immer wieder hier auf unser Grundstück zu dürfen. Nun hat das Amtsgericht Potsdam am 19.06.2014 (Az.: 26 C 492/13) eine wegweisende Entscheidung getroffen:Als Mieter hat man gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch auf Vermeidung der Katzenbelästigung und außerdem kann man die Miete um 10% mindern. Durch so einen wiederholten Katzenbesuch sei man als Mieter in der eigenen Wohnungsnutzung nämlich erheblich beeinträchtigt, da man nicht mehr „katzen-gefahrlos“ Fenster und Balkon-/Terrassentüre zum Lüften öffnen kann.-
Also Frauchen: Miete mindern und das Vieh werden wir künftig eiskalt aus unserem Territorium vertreiben!“

sw: „Ach Vita, das ist mal wieder so eine Entscheidung eines Gerichts, die kaum realistisch durchsetzbar ist. Soll die Nachbarin die Katze etwa an die Leine legen? Wie soll sie denn vermeiden, dass die hier rüber kommt? Katzen machen doch, was sie wollen – so wie übrigens gewisse kleine italienische Setterdamen auch.Und zudem: erinnere ich mich da falsch, aber ist da nicht neulich jemand laut schreiend vor so einer Katze geflüchtet? Und erinnere ich mich da auch etwa falsch, dass dieser jemand klein und weiß mit braunen Tupfen war und auf den Namen Vita hört (so er bzw. sie denn überhaupt hört)?“

Vita: „Oh, du Petze! Nun ist mein Ruf als Katzenschreck ruiniert!“

 

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