15 Apr

Amber denkt schon wieder…

Amber denkt...

So sieht Amber aus, wenn sie gaaanz viel denken muss! „Amber, worüber denkst du denn nach?“ – „Also, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Weihnachtsgratifikation bekomme. Wenn ich nun aber aufhöre, hier zu arbeiten, kann cu die dann zurückfordern?“ – „Aber Amber, das ist schon eine sehr theoretische Frage! Du kannst hier nicht aufhören zu arbeiten! Du gehörst quasi zum Inventar. Aber zu deiner Frage: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Weihnachtsgratifikation nicht zurückfordern, denn sie ist meist als Dank für vergangene Dienste UND als Anreiz für künftige Betriebstreue ausgestaltet. Nur, wenn damit lediglich die künftige Betriebstreue honoriert werden soll, musst du sie wieder rausgeben.“

(Anmerkung der Verf.: Man sieht, Amber gehört eigentlich als wissenschaftliche Assistentin an die Uni, so theoretisch wie sie Dinge hinterfragen kann!)

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