15 Jul

Vita schnüffelt weiter

Vita:“Also nachdem ich meine Räuchermischungen nicht mehr schnüffeln darf, nehme ich halt Amber´s Pfoten – die riechen zwar weniger angenehm, aber ihr Duft versetzt einen in die gleiche Art von Trance – wow, das haut rein!“

sw: „Ich kann dich beruhigen Vita. Die Räuchermischungen wurden nun vom Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: C-358/13 und C-181/14 ) nicht als Arzneimittel eingestuft und damit entfällt eine Strafbarkeit wegen illegalen Verkaufs von bedenklichen Arzneimitteln. Der EuGH entschied, dass die synthetischen Cannabinoide im Allgemeinen zu einem Rauschzustand führen, der von gehobener Stimmung bis hin zu Halluzinationen gehen kann. Ihre Wirkung beeinflusst also die physiologischen Funktionen einfach nur, ohne dass sie der menschlichen (bzw. hündischen!) Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich sind. Letzteres ist aber erforderlich, um die Arzneimitteleigenschaft eines Stoffes zu begründen. –
Deine Räucherkegelchen dienen ja auch ausschließlich zu Entspannungszwecken, aber sie sind dabei gesundheitsschädlich. Also kein Arzneimittel, aber Schrott ist das Zeug trotzdem! Lass also lieber die Pfoten davon!“

Vita: „Wer sagt denn, dass Amber´s Pfotenduftstoffe weniger gesundheitsschädlich sind?! Der Rauschzustand nach einmal Schnüffeln haut einen jedenfalls fast um!“

Amber: „Ähäm – du kleine italienische Kröte – dann nimm gefälligst deinen Riechkolben aus meinem gepflegten Fell, wenn du meine wohlduftenden Ausscheidungen nicht zu würdigen weißt!“

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