04 Jul

Amber kriegt Muffensausen

Amber: „Oh je, oh jemineee – da kommt die Polizei angefahren! Frauchen, nehmen die mich jetzt mit? Ich geb´s zu: ich hab beim Autofahren auf deinem Handy rumgetippt. Aber nur, weil das display aufgeleuchtet und mich das geblendet hat. Dieses doofe Ding blinkt wie ein Feuerwerk, wenn der Akku leer wird. Hab einen Bußgeldbescheid gekriegt – den hab ich vorsichtshalber mal unter meinem Körbchen vergraben, damit du nicht gleich so böse bist… au weia! Ich glaub, ich mach mich jetzt mal schnell vom Acker!“

Vita: „Das hast du nun davon, Amber! Weißt du denn nicht, dass das Amtsgericht Lüdinghausen mit Urteil vom 17.02.2014 (Az.: 19 OWi-89 Js 86/14-14/14) entschieden hat, dass die Aufnahme eines Handys zur Ablage an einen anderen Ort zur Vermeidung einer Blendwirkungeine bereits eine verbotene Handy-Benutzung darstellt?! Jetzt haben wir den Salat! Wir werden alle noch im Gefängnis landen, weil du meinst, beim Autofahren mit dem Handy rumspielen zu können. Du hast sowieso viel zu große Pfoten , um das Teil bedienen zu können. Für meine kleinen grazilen Pfötchen wäre das schon eher geeignet!“

cu: „Also Vita, du bist ein richtiges Kameradensch…! Amber, du musst doch keine Angst haben! Die Polizei holt dich doch nicht wegen eines nicht bezahlten Bußgeldbescheides! Das Auto ist auch schon vorbei gefahren. Aber künftig lässt du bitte die Pfoten von meinem Handy! So vorlaut die kleine Italienerin auch ist, sie hat schon recht: deine Pfoten sind nicht handytauglich. Jetzt weiß ich endlich auch, weshalb neulich eine Taste rausgebrochen ist – da warst du doch sicher am Werk?!“

Amber: „Ich??? Auf keinen Fall!!! Niemals!!! Jedenfalls nicht absichtlich…“

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