sw: „Vita, komm sofort aus dem Bett!“
Vita: „Das geht nicht! Mir ist soooo kalt!“ Ich bin eben eine Napolitana und bei Temperaturen unter 30 Grad krieg ich kalte Pfoten. Und nun hat auch noch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 17.06.2014 (Az.: 7 L 683/14 u.a.) entschieden, dass es keine geschenkten Kuschelsocken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten geben darf. Diese Zugaben verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Preisbindung des Arzneimittelgesetzes und das Heilmittelwerbegesetz. Für Medikamente, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, gilt danach ein generelles Verbot für Zugaben, denn hierdurch soll ein Wettbewerb zwischen den Apotheken verhindert werden, damit es zu keiner unsachlichen Beeinflussung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten kommt. Hiervon sind nur Kundenzeitschriften, wie die Apothekenumschau, ausdrücklich ausgeschlossen. –
Tja, Frauchen und jetzt hab ich Berge zu lesen, aber meine Pfötchen sind Eisklumpen!“
sw: „Ach, du armer Hund! Da kannst du dann sicher auch nicht eine Runde mit deiner Reizangel und Gummiente spielen, weil du in deinen kalten Pfoten kein Gefühl mehr hast und natürlich auch nicht rennen kannst. Oh, du armer, armer Hund!“
Vita: „Wie war das? Bin schon unterwegs! Komme! Pack schon mal die Angel aus – heute mach ich die Ente alle! Yippiejeee!!!“