26 Jun

Genug ist genug!

Amber: „So, ich gehe jetzt! Dieser Zigarettenqualm aus der Nachbarswohnung ist ja nicht auszuhalten! Meine zarten Hundelungen sind für so einen Gestank nicht gemacht!“ –

cu: „Ist ja schon gut, Amber! Dem Mieter wurde doch schon gekündigt wegen seines exzessiven Tabakkonsums. Und dem wird es wohl genau so ergehen wie dem 75-jährigen Rentner vor dem Landgericht Düsseldorf in dem Urteil von gestern: die Kündigung war wirksam, weil der Rentner seine Nachbarn wegen mangelnden Lüftens und nicht geleerter Aschenbecher mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Der schwerwiegende Pflichtverstoß liege nicht im Rauchen, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung mit seinem Verhalten noch gefördert habe.“ –

Amber: „Prima! Und bis die Wohnung geräumt ist, machen wir Urlaub und fahren nach Holland an den Strand, ja?!“ 🙂

cu:“Amber, wir können doch nicht so lange in Urlaub fahren! Der Rentner hat auch bis Ende des Jahres Räumungsfrist. Das hieße ja ein halbes Jahr Urlaub!“

Amber: „Hast Recht – ein halbes Jahr ist schon seeeehr kurz! Wir sollten eigentlich für immer an den Strand ziehen!“ 🙂

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