Amber + Vita: „Bitte Frauchen, setzt uns unsere Fahrradhelme auf! Vita und ich wollen mit unseren neuen Geländerädern eine Runde drehen!“ –
cu: „Können wir schon machen, aber ihr kennt ja sicher die neueste Entscheidung des BGH zum Helmtragen beim Radfahren (Urteil vom17.06.2014, Az.: VI ZR 281/13): Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt bei einem Unfall nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, da für Radfahrer das Tragen eines Fahrradhelmes nicht vorgeschrieben ist.“ –
Amber + Vita: „Na wenn das so ist, dann pfeffern wir diese blöden Helme in die Ecke und lassen unsere Setterohren im Wind wehen – jucheeee!!!!“