21 Mai

Amber – allseits bereit!

„Hey Amber, aufgewacht! Hier die Frage des Tages an die Hunderechtsexpertin Nummer 1: Was ist die GOÄ?“ –
„Gäääähn…hääääää…..GOÄÄÄÄÄÄ??? Na doch ganz klar: Das ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese enthält neben einem Paragraphenteil ein umfangreiches Leistungsverzeichnis, nach dem ein Privatarzt zwingend seine Abrechnung erstellen muss. Das ist oft ein Streitpunkt zwischen dem Arzt und den privaten Krankenkassen – die wollen nämlich oft nicht alle abgerechneten Leistungen zahlen. Wichtig in diesem Zusammenhang auch § 4 Absatz 2a GOÄ(ÄÄÄÄ :-)): Zur eigenständigen Abrechnung müssen die Leistungen selbstständige Leistungen sein, also ein Abrechnungsposten darf nicht notwendigerweise schon in einem anderen enthalten sein …..“ –
„Halt, stopp, Amber ist gut! Du bist mir echt ein Rätsel, quasi das 8. Weltwunder! Aus dem Tiefschlaf gerissen und abgetaucht in die Tiefen der Juristerei! Leg dich wieder ab!“-
„O.k……gäääääähn….“

 

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