Vita ist ganz aufgeregt: „Guckt mal her: Amber zieht jetzt weiße Hemden an, weil sie in diesem outfit für die angeblich von ihr entwickelte hochwirksame physiotherapeutische Hundepfotenreflexmassage unter dem Namen DocAmber werben will. Das ist doch wohl nicht erlaubt, oder?“
„Ganz ruhig, Vita! Also in Berufskleidung darf sie werben, denn der ehemalige § 11 Nr. 4 Heilmittelwerbegesetz (HWG), der eine bildliche Darstellung von Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verbot, wurde abgeschafft. Aber sie darf sich natürlich nicht Doktor nennen – das wäre ein Missbrauch von Titeln und nach § 132a StGB strafbar.
Lass dir doch mal so eine Massage von ihr verpassen, Vita!“
„Ach was, die kann doch überhaupt nicht massieren! Die trampelt nur mit ihren großen Pfoten auf meinem zarten Körper rum!“
Amber grinst und denkt sich: „Ich hab´s wieder mal geschafft, die Kleine ist auf 180 …hahaha…“