15 Mai

Vita on tour

„Frauchen, dieses Gefährt hier ist mangelhaft! Ich habe nach jeder Fahrt furchtbare Prellungen! Können wir das nicht zurück geben oder zumindest die defekten Stoßdämpfer  austauschen lassen ?“ –
„Grundsätzlich hat der Käufer bei einer mangelhaften Sache das Recht der Nacherfüllung, d.h. er kann Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Verlangt er Beseitigung des Mangels, hat der Verkäufer das Recht, zweimal nachzubessern. Danach gilt grundsätzlich die Nachbesserung als fehlgeschlagen und der Käufer kann ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, also die mangelhafte Sache Zug-um-Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück geben.
Ich muss dir aber leider mitteilen, dass unser kleines Gefährt hier nicht mangelhaft ist, weil es grundsätzlich gar keine Stoßdämpfer hat. Und deine Prellungen – so du denn überhaupt welche hast – sind wohl eher Folge deiner wüsten Renn-, Spring- und Spielorgien. Also vergiss es Vita, das ist und bleibt dein Fortbewegungsmittel für längere Ausflüge, auch wenn du lieber selbst alle Strecken abflitzen möchtest!“ –
„Grummel, grummel, … Frauchen durchschaut einfach alle meine strategisch perfekt geplanten Versuche, aus dieser Kiste rauszukommen…“

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