25 Apr

Vita träumt von der Revanche

„Hey Vita, was ist denn los?“ – „Ich werde in der Kanzlei auf Grund meines Bonsai-Daseins diskriminiert und Amber mobbt mich bei cu – ich bin nahe am burn-out! Jawohl!“ – „Au weia! Das hört sich ja schlimm an! Das ist ja ein klassischer Fall für Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Wichtig dabei: diese Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten nach der Benachteiligung geltend gemacht und dann innerhalb von 3 Monaten gerichtlich eingeklagt werden, sonst kannst du keine Ansprüche mehr erfolgreich durchsetzen.
Aber mal ganz ehrlich, kleine Setter-Dame: Ist das wirklich so? Ich habe doch eher den Eindruck, dass ihr beiden Vierbeiner hier die wahren Chefs seid und in Paradies-Setterhausen lebt!?“ – „Na ja, wenn ich so mal ganz ehrlich sein soll … also na ja … vielleicht hab ich das eben auch nur geträumt … in diesem hohen Gras und bei dem Sonnenschein döst man gerne mal ein …aber es war ein GANZ SCHLIMMER TRAUM!!! Gibts für die auch Entschädigungsansprüche nach dem AGG?“ – „V I T A !!!“

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