cu:“Meine Güte, Barclay, was heulst du denn nur so schrecklich???“
Barclay: „Das ist doch wirklich zum heulen. Ich habe deine neuesten Arbeitsgerichtsurteile im Netz gelesen (Anm: https://www.uhr-rechtsanwalt.de/). Jetzt ziehen die die Pfotenschrauben für die Arbeitgeber ganz schön an. Pauschale Vergütung von Mehrarbeit: Ist nicht mehr so ohne weiteres möglich!“
cu: „Ich bin beindruckt, Hund. Das hast du pima verstanden und es ist tatsächlich so, dass die neueste Pressemeldung des BAG (Bundesarbeitsgericht) für das Thema Arbeitszeit aufhorchen lässt. Vor einiger Zeit hatte der EuGH (europäische Gerichtshof) schon gesagt, dass die Arbeitszeit aufgezeicnet werden muss. Und nun das.“
Barclay: „Muss ich denn jetzt auch meine Arbeitszeit aufzeichnen und wie mache ich das pfotentechnisch?“
cu:“Da es noch kein Arbeitsgericht gibt, dass sich mit den Rechten von Bürohunden beschäftigt, lehne ich mich bei deinem Fall entspannt zurück.“
Barclay:“ Pppah… – in dem aktuellen Fall ging es doch um eine Betriebsvereinbarung, die nicht klar genug gewesen ist.“
cu: „Ja, das BAG bemängelt die Formulierung, dass eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern für regelmäßig geleisteten Überstunden im Kalenderjahr neun freie Arbeitstage bekommen. Die anderen Mitarbeiter/innen erhalten pro geleisteter Mehrarbeitsstunde 30 % Überstundenzuschlag. Hier ist der Gleichbehandlungsgrundsatz laut BAG verletzt.“
Barclay: „Und pikanterweise ging es um die Beschäftigten einer großen Gewerkschaft…“
cu:“genau. Ich überlasse dir in Zukunft alleine die Kommentierung der neuesten Urteile. Sagenhaft.“
Barclay:“darauf einen extra langen Heuler…. HEUL…..“
10
Jul