23 Mai

Barclay und der Schutz für Geschäftsgeheimnisse

Barclay: „Du cu ich glaube es nicht: Es gibt ein neues „Geschäftsgeheimnisgesetz“. Sind jetzt alle meine Barky Geheimnisse, wo die besten Rennstrecken sind und wo ich unbedingt wieder markieren muss und und und geschützt?“
cu: „Ähem, Du Schlausetter, hat du mal wieder meine Fachliteratur gelesen? Weißt du denn auch, was das bedeutet „Geschäftsgeheimnis“?
Barclay: „Das erklärst du mir jetzt bestimmt…“
cu: „Genau, wie immer versuche ich Ordnung in den Setterkopf zu bringen… Also Geschäftsgeheimnisse sind nur solche Informationen, die – egal ob insgesamt oder in den Einzelheiten – in den Kreisen allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind und von wirtschaftlichen Wert sind und an denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.“
Barclay: „In meinen Hundekreisen sind meine besten Rennstrecken nicht bekannt und auch nicht ohne weiteres zugänglich… bin doch nicht blöd.“
cu: “ So und einen wirtschaftlichen Wert haben deine Rennstrecken wohl auch und du hast ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung???“
Barclay: “ Klar, was denkst du, wie ich da steh wenn alle wissen wo man am besten rennen kann… UNBEZAHLBAR, die Info. Und berechtigtes Interesse: na klar, ich bin BARCLAY, der rennende Gordon Setter!“
cu: “ Oh jeh, bin ich froh, dass ich keine Fälle für dich übernehme, du wärst ein Mandant wie man ihn sich NICHT wünscht…“
Barclay: „Warum?“
cu:“ Weil es ganz schön müssig ist, gegen einen Besserwisser Hund zu argumentieren, der sein Wissen durch schlummern auf meiner Fachliteratur saugt. Spaß beiseite: Es muss sich um Geschäftsinformationen handeln, daran wird es bei dir fehlen. Auch Betriebsgeheimniss werden es bei deinen Geheimnissen nicht sein. Außerhalb verlangt das neue Gesetz (ab 19.04.2019 in Kraft) wie auch bisher schon als Voraussetzung, dass das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft. Das sind physische Zugangsbeschränkungen und auch vertragliche Sicherungsmechanismen.
Barclay: „Pappelapapp, erfülle ich alles…“
cu: „Wenn, dann könnte ich gegen dich vorgehen als Geschäftsinhaberin / Unternehmerin als Bürohund, wenn du meine Geheimnisse ausplauderst.“
Barclay: “ Hunde können gar nicht reden.“
cu: “ Genau. Fakt ist, dass du richtigerweise darauf hingewiesen hast, dass wir uns nun auch noch mit diesem GeschGehG beschäftigen müssen, wenn es um die Frage geht, was darf z.B. ein Arbeitnehmer nach außen geben. Das Gesetz löst nun einige Normen des UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) ab, inhaltliche Änderungen gibt es aber nicht. Du kannst auf dein bisheriges Fachwissen bauen, du Hund.“
Barclay: “ Das mach ich, darauf kannst du wetten…“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *