Baclay: „Hey cu, manchmal habe ich noch mehr Zweifel an eurem gesunden Menschenverstand, Ihr Zweibeiner!“
cu: “ Wie – was – was habe ich wieder getan?“
Barclay: “ Du nicht – da passe ich schon auf. Nein, das – wie heißt es noch gleich – BundesArbeitsbeschaffungsGericht – hat mal wieder klein beigegeben und musste doch wieder zurückrudern…“
cu: “ Brrrr.. du Heißsporn. Im BAG, dem Bundesarbeitsgericht, sitzen schlaue Juristen und haben von anderen schlauen Juristen, die im Bundesverfassungsgericht sitzen, auferlegt bekommen, ihre Rechtsprechung entsprechend zu ändern.“
Barclay: “ Typisch Anwalt, Du. Aber nun ist bei Befristungen ohne Sachgrund soch alles wieder beim Alten, richtig?“
cu: “ Ich bin beeindruckt, was in so einen Setterkopf alle reinpasst an wichtigen Infos. Ja du hast natürlich Recht. Erst haben es die BAG Richter/innen versucht, die gesetzliche Bestimmung so auszulegen, dass bei einer Unterbrechung von 3 Jahren und mehr nicht mehr von einer vorherigen Beschäftigung bei dem selben Arbeitgeber zu sprechen wäre. Dem hat das Bundesverfassungsgericht widersprochen. Es muss der Einzelfall geprüft werden und schon ist unsere schöne Grenze wieder zum Teufel. Wir dürfen nun wieder mit Risiko in die sachgrundlose Befristung gehen. Unter uns: Vielleicht nicht ganz so schlecht, weil Befristungen meist im öffentlichen Dienst vorkommen. Die Wirtschaft kann sich so etwas schon fast nicht mehr leisten.“
Barclay: „Wehe du befristest ohne Sachgrund meine Knochengabe. Dann hört die Freundschaft aus. Ich kann auch anders.“
cu: „Blöder Hund.“
Barclay: “ pah!“
01
Feb