25 Jul

SMS TAN – Barclay und das Mobiltelefon

Barclay: „Du, cu, das ist ja ein Ding, dass die Banken jetzt tatsächlich Geld für die SMS-TAN´s verlangen dürfen, wenn du Geld online  überweist. Das ist aber jetzt kein Taschengeld-Problem für mich, oder?“
cu: „Du bringst mich immer auf gute Gedanken. Es kommt darauf an, ob du die TAN´s anforderst und dann noch erfolgreich überweist. Ich glaube nicht, dass du das machst – ich hoffe es.“
Berclay: “ Natürlich nicht, aber wusstest du nicht, dass dein Mobiltelefon ganz toll schmeckt, wenn es die TAN´s ausgeworfen hat?“
cu: „Hund du spinnst und ich bin sicher, dass dein unmögliches Verhalten nichts mit der neuesten BGH Entscheidung vom 25.07.2017 zu tun hat. Hier hat der BGH festgestellt, dass Banken für erfolgreich verwendete SMS-TAN´s zu Online Überweisung Geld verlangen dürfen. Aber eben nicht für nicht erfolgreiche TANS, aus welchen Grund auch immer die fehlschlagen. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei dir die Anforderung per Touchscreen bereits ein Ding der Unmöglichkeit ist. Schau dir deine Pfoten an, du Hund Du!“
Barclay: “ Ach was, nun hab dich nicht so, ich wollte ja nur schauen, ob du up to date bist. Ich bin es…“
cu: “ Ja, Barclay, bist du. Ich wundere mich zwar immer wieder, aber die Wege des Herrn sind unergründlich.“
Barclay: “ AMEN. Hihi.“

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