26 Sep

Amber´s Tierliebe

Amber: „Puh – grad nochmal gut gegangen! Da vorne kreuzen Eichhörnchen den Weg und ich hätte nun fast mit Frauchens M…-Wagen einige davon geplättet. Eine wagehalsige Vollbremsung rettete den Fellbüscheln das Leben! Tja, so bin ich: Amber – die Freundin aller Tiere! Ich verdiene einen Orden!“

cu: „Deine Tierliebe in allen Ehren, Amber, aber bedenke, was das Amtsgericht München mit Urteil vom 25.02.2014 (Az.: 331 C 16026/13) entschieden hat:Wenn ein Autofahrer auf Grund eines auf die Straße rennenden Eichhörnchens eine Vollbremsung hinlegt und der nachfolgende Autofahrer auffährt, so haftet dieser zu 75 %, weil er einen zu geringen Mindestabstand eingehalten hat. Zu 25 % bleibt aber der Tierfreund für den Schaden verantwortlich, weil er aus einem verkehrsfremden Grund sein Fahrzeug abgebremst hat. Deine Tierliebe kostet also im Falle eines Unfalls 1/4 Mithaftungsquote.“

Amber: „Na, also wenn das so ist …. ist eigentlich der große Schwenkgrill noch in Betrieb? Hast du schon mal gegrillte Eichhörnchen gegessen?“

cu: „Oh Amber! Deine Fressgier ist manchmal wirklich grenzwertig!“

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *