23 Sep

Unbezahlbare Dienstleistungen

Vita: „Frauchen, ich bräuchte da mal einen juristischen Rat, weil einer meiner ehemaligen Straßenkumpanen meint, er könne mir einen Diebstahl anhängen. Dabei war ich einfach nur schneller als die lahme Kröte als es ums Ausräumen der Mülltonnen vor diesem Cafe ging… also was kostet sowas? Ich könnte mein wertvolles, neuwertiges Spielzeug hier als Einsatz bieten.“

sw: „Dieses abgeknabberte Teil wird wohl keiner mehr wollen. Das ist doch reif für die Tonne! Wenn du zu einem Anwalt gehst, kostet eine Erstberatung in der Regel 190,- Euro. Diese Beschränkung nach oben gilt für dich, weil du Verbraucher bist. Wenn ein Selbstständiger oder Gewerbetreibender eine erste Beratung will, gibt es diese 190-Euro-Grenze nicht. Wenn der Anwalt dann nach der Erstberatung weiter für dich tätig wird, wird allerdings die Gebühr für die Erstberatung auf die Gebühr, die für die weitere Tätigkeit anfällt, angerechnet.-
Aber wieso willst du denn zu einem Anwalt? Du könntest doch auch die hauseigene Kanzlei in Anspruch nehmen?!“

Vita: „Erzähl mir doch nicht, dass die dann umsonst wäre! Nun bin ich über ein Jahr hier bei dir und weiß, dass es wertvollere Dinge gibt als dieses bedruckte Papier, die ihr als Gegenleistung für die kleinsten Dienstbarkeiten einfordert, z.B. eine Stunde ruhig im Körbchen liegen bleiben oder Bei-Fuß an der Leine gehen oder oder oder …“

sw: „Du bist eine kleine Hellseherin! Grad wollte ich dir vorschlagen, dass ich dir in deiner kleinen Mundraub-Geschichte zur Seite steh und du im Gegenzug heute mal nicht an der Leine ziehst und alle Eichhörnchen beim Mittagsgassi ignorierst.“

Vita: „Wusste ich es doch! Ratschläge von Anwälten sind einfach unbezahlbar!“

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