03 Sep

Die schlanke Setterlinie und Vita und das Europäische Recht

Vita: „Du Amber, ich habe da neulich einen Schlussantrag des Generalanwalts vor dem EuGH gelesen. cu hat mir erklärt, dass diese Schlussanträge meist wichtige Statements beinhalten. Der hat in dem Verfahren, in dem es um eine Kündigung eines adipösen Zweibeiners in Dänemark geht, erklärt, was das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) als Diskrimierung wegen einer Behinderung versteht.“
cu: „Du Vita, ich glaube, Amber hört gerade einmal – nur dieses mal – nicht zu… außerdem adipös, na doch nicht Amber!!!!“
Vita: „Na egal, dann erzähl ich dir meine Erkenntnisse: Der Begriff der Behinderung muss dahin verstanden werden, dass er eine Beeinträchtigung der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfasst und nicht nur die Unmöglichkeit, eine solche Tätigkeit auszuüben.“
cu: “ das heißt, wenn Du weiter wie ein Scheunendrescher frisst und dich dann nicht mehr im Körbchen rollen kannst wie Amber, ist das eine Behinderung?“
Vita: „Ähhhh,… könnte sein, oder?
cu:“Vita, Du und Amber seid doch lediglich faule Setter.“
Vita: „Meine ja nur so…. suche doch nur nach Gründen, dass du uns nicht rausschmeißt.“
CU: „Ach Vita…“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *