07 Aug

Vita´s Lockrufe

sw: „Vita, was machst du denn da?“

Vita: „Ich habe Amber aus dem Urlaub zurückgerufen und halte jetzt Ausschau, ob sie endlich mal auftaucht!“

sw: „Vita, das geht nicht! Das Bundesarbeitsgericht hat schon im Jahre 2000 entschieden (Az.:9 AZR 404/99), dass ein Arbeitgeber (und der bist du nicht mal!) seinen Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub holen darf. Es besteht kein Rückrufrecht, selbst dann nicht, wenn dies im Arbeitsvertrag zum Beispiel für den Fall des Auftretens von innerbetrieblichen Schwierigkeiten so vereinbart worden wäre. Darin läge nämlich ein Verstoß gegen zwingendes Urlaubsrecht und die entsprechene Vereinbarung wäre gem. § 13 BUrlG rechtsunwirksam. –
Urlaub bleibt Urlaub und Amber bleibt, wo sie ist!“

Vita: „Ich halt trotzdem mal weiter Ausschau – vielleicht kommt sie ja auf Grund meines lieblichen Lockrufes zurück?!“

sw: „Oh Vita, träum weiter!“

 

 

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