29 Jul

Zwei Hundedamen sind sich einig

sw: „Hallo ihr Zwei – Fahrscheinkontrolle!“

Amber+Vita unisono: „Was? Fahrschein? Seit wann das denn?“

sw: „Seid ein Strafbefehl für euch zwei Hübschen ins Haus geflattert ist wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265 a StGB. Was habt ihr euch nur dabei gedacht, einfach S-, U- und Straßenbahn zu surfen ohne dafür zu bezahlen?“

Amber+Vita: „Wir sind keiner Kontrolle ausgewichen und mussten auch über keine Schranke springen. Die Tür ging auf und man hat uns damit quasi eingeladen einzusteigen und mitzufahren.“

sw: „Meine Güte! Auch wenn wir hier kein Strafrecht machen in der Kanzlei, sollten euch schon gewisse basics bekannt sein. Nämlich, dass es für eine Strafbarkeit gem. § 265 a StGB genügt, wenn man ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, man besitze einen gültigen Fahrausweis. Es ist nicht erforderlich, dass man Kontrollen umgeht oder Schutzvorrichtungen überwindet. Schwarzfahrer ist bereits, wer den Anschein erweckt, er besitze einen gültigen Fahrschein und dabei darauf hofft nicht aufzufallen. Das hat der BGH schon 2009 entschieden (Az.: 4 StR 117/08).-
Also die Damen: zur Kasse bitte!“

Amber+Vita: „Wir haben kein Geld mit! Wir könnten mit unwiderstehlichen Setter-Blicken zahlen oder uns echt konzentrieren, damit wir hier den Kofferraum nicht vollstinken wegen des langsam einsetzenden Fäulnisprozesses dieser leckeren Stinkeknochen, die wir gerade eben noch verspeist haben oder …“

sw: „Schon gut! Vergessen wir´s einfach! Ein neunmalkluger Setter ist schon vom feinsten, aber zwei von der Sorte sind einfach nicht zu toppen!“

Amber+Vita: 🙂 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *