22 Jul

… und führet sie nicht in Versuchung

Amber: „Los Vita, renn! Fang die Ente! Schnell, sonst fliegt sie weg!“

Vita: „Ich weiß nicht so recht, Amber… Die fliegt wieder schnurstracks Richtung Straße … Frauchen hat gesagt, dass ich nicht auf die Straße darf! Ach je … warum fliegen vor meiner Nase immer diese verführerischen Enten rum … ach je … ach jeminee … wie lang werd ich wohl noch widerstehen können ….“

Amber: „Nun mach schon! Die erwischst du doch, bevor sie auf der Straße ist! Außerdem ist am Straßenrand doch erstmal eine Tankstelle. Weißt du übrigens, dass das Amtsgericht München 2013 entschieden hat, dass jemand, der einen nicht ordnungsgemäß angeleinten Hund an einer Tankstalle anfährt die Behandlungskosten unabhängig vom Wert des Hundes zu erstatten hat? Der Hundehalter muss sich aber ggf. bei unsachgemäßem Anleinen ein Mitverschulden zurechnen lassen. In diesem Fall war Frauchen mal eben in den Tankstellenshop und hat sich was kaufen wollen und hat ihren 8 Jahre alten Tierheim-Mischling mit der Flexileine nur lose um den Papierkorb festgemacht. Das Gericht entschied, dass eben Tiere seit der BGB-Reform 1990 nicht mehr „nur“ als Sachen betrachtet werden dürfen und deshalb auch Tierarztkosten weit über dem materiellen Wert (Anmerkung Amber: was das ist, was ich allerdings auch nicht wirklich – ich kenne nur den unbezahlbaren, nicht in Euro messbaren Hundewert) erstattungsfähig sind. In diesem Fall musste sich Frauchen 25% Mitverschulden anrechnen lassen. –
Also Vita, wenn dich jetzt jemand an der Tanke plättet, kriegt dein Frauchen wenigstens die Tierarztkosten erstattet. Und das bestimmt in voller Höhe, denn du bist ja überhaupt nicht angeleint!“

Vita: „Meinst du wirklich, Amber? Aber ist das nicht ein bisschen unlogisch? Ich glaub, ich bleib lieber hier und beobachte die Ente nur…“

Amber: „Seit wann weiß die kleine Kröte was von Logik?! Da hab ich sie unterschätzt. Aber warte nur – der nächste Versuch findet bei schwimmender Ente an der tiefsten Pegnitzstelle statt und dann wollen wir mal sehen, wo die Logik bleibt“ 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *