16 Jul

Vita ist up to date

Vita: „Hey Amber, du bist doch neulich an den Meeres- (soll heißen Pegnitz-)boden abgetaucht und hast diese Uralt-Entscheidung mit dem Hund als Hausratsgegenstand gefunden, oder? Also ich hab mich nun auch mal etwas schlau gemacht (hier auf dem Baumstumpf liegen nämlich die neuen Entscheidungen rum – hahaha): Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 07.04.2014 (Az.: 18 UF 62/14) zwar auch gesagt, dass ein Hund ein Hausratsgegenstand ist (Gegen diese Herabwürdigung ersten Grades müssen wir Hunde mal was unternehmen!), aber er muss nicht unbedingt bei dem in der Ehewohnung weiter lebenden Ehegatten verbleiben. Wenn nämlich der ausziehende Ehepartner den Umgang mit dem gemeinsamen Familienhund verlangt, so hat er einen Anspruch auf Herausgabe nach § 1361 a Abs. 2 BGB, wenn der andere Ehepartner den Umgang mutwillig verweigert. –
Eigentlich haben die Zweibeiner doch damit anerkannt, dass man uns Vierbeiner doch sehr differenziert behandeln muss – von wegen hier einfach in der Wohnung belassen wie einen alten Fernseher!“

Amber: „Du Vita, wo steht denn dieser Baumstumpf, auf dem die neuen Entscheidungen herumliegen?“ (Wenn sie mir das sagt, dann bin ich künftig die Erste, die up to date ist! :-))

Vita: „Na gleich hier im Wald! Erster Weg, 27. Baum rechter Hand, meine rechter Pfote!“ (Ich weiß genau, was Amber vorhat! Aber ich kann ihr ruhig sagen, wo der „Waise Baumstumpf“ steht – sie kommt eh nicht mehr hoch! hahahah!!!)

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