23 Jun

Vita – ganz relaxed

„Was bin ich doch relaxed und entspannt! War gerade beim Chiropraktiker – der hat meine Knochen wieder eingerenkt. Eigentlich ist das ja ein Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Chiropraktik. Und aus England kommt er auch noch. Dass der überhaupt hier arbeiten darf, verdankt er dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 27.05.2014, Az. 4 K 2714/12.F ): Die haben nämlich entschieden, dass einem in Großbritannien ausgebildeten Chiropraktiker die Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit als Heilpraktiker erteilt werden muss, ohne vorher eine erneute Kenntnisprüfung nach dem Heilpraktikergesetz ablegen zu müssen. Nach den Regelungen im Heilpraktikergesetz bedarf derjenige einer Erlaubnis, wer die Heilkunde – ohne als Arzt bestallt zu sein – ausüben will. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in mehreren älteren Urteilen darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz ein Rechtsanspruch auf diese Erlaubnis bestehe, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach dem Heilpraktikergesetz vorliege.Wenn aber jemand Ausbildungsnachweise von Schulen vorlegen und seine praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten durch jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich belegen kann so sei dies ausreichend. Unter Beachtung des beruflichen Werdegangs sei in diesem Falle die Befürchtung abwegig, die Tätigkeit als Chiropraktiker könne eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen.

Anmerkung von Vita: Nicht nur keine Gefahr für die Volksgesundheit, sondern eine ausgesprochener Segen für das Hundewohl ist diese Entscheidung!“ 🙂

 

 

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