11 Jun

Amber auf Tauchstation

„Amber, versteckst du dich? Warum das denn?“ –
„Ich geb´s zu: ich bin schuldig! Ich zeige Reue und hoffe auf Milde! Gerade eben ist jemand von euren Mandanten über meinen zarten Körper gestolpert und – schwupps – lag der auch schon flach auf dem Boden. Ich weiß ja, dass nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 15.02.2013, Az. 19 U 96/12) bei einem Sturz über einen schlafenden Hund die Tierhalterhaftung begründet ist. Dort lag eine Schäferhündin im Eingangsbereicht eines Ladengeschäftes und eine Kundin ist über ihn gefallen. Dass die Kundin den Sturz auf Grund ihrer Unaufmerksamkeit selbst verschuldet hatte, ließ das Gericht nicht gelten. Zitat: „Mit dem Sturz der Klägerin hat sich eine einem Tier typischerweise anhaftende Gefahr verwirklicht, die auf der Unberechenbarkeit und Selbstständigkeit tierischen Verhaltens beruht. Die Schäferhündin ist ein gefährliches Hiindernis gewesen, weil sie sich ohne Rücksicht auf das Publikum in den Geschäftszugang begeben und dort geruht hat. Ein solch unbekümmertes Verhalten entspricht der tierischen Natur. Das begründet die Tierhalterhaftung.“ Ach ja, so war ich eben auch: unbekümmert, unberechenbar, gefährlich, rücksichtslos und … einfach MÜDE! Darf ich auf Gnade hoffen? Milde für eine reuige Sünderin? Hm?!!!“ –
„Amber, jetzt krieg dich wieder ein! Heute war doch noch gar kein Mandant hier. Das hast du alles nur geträumt.“ –
„Puuuuhhhh…. diese bitterbösen Albträume können echt verdammt realistisch sein!“

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