06 Jun

Von Diäten, italienischen Streichhölzern und Bonsais…

„Amber, kannst du mal deinen Fuß von mir runter nehmen? Der wird immer schwerer. Es scheint also zu stimmen, was man so gemeinhin munkelt: Amber hat zugenommen und muss langsam Richtung Diät denken. Aber tröste dich, Amber, falls du das mit der Diät nicht schaffen solltest: Es gibt eine tolle Entscheidung des Hessischen Landessozilagerichtes vom 05.02.2013 (Az. L 1 KR 391/12): Danach muss eine medizinisch notwendige Fettabsaugung im Krankenhaus auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.Die Krankenkasse hatte eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht empfohlen habe. Das Hessische LSG entschied nun, dass es hierauf nicht ankomme, denn eine positive Bewertung (Empfehlung) des Gemeinsamen Bundesausschusses sei nur für ambulante Behandlungen erforderlich, da es sich insoweit um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handle. Bei stationären Behandlungen seien Behandlungen aber nur dann ausgeschlossen, wenn eine negative Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliege (Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt). Eine solche negative Stellungnahme liege aber für die Fettabsaugung nicht vor.
Also Amer tröste dich: zumindest bleibst du nicht auf den Kosten sitzen, falls das mit der Diät nicht so recht klappen sollte -hihihi“

„Es kann ja nicht jeder so ein dürres italienisches Streichholz sein, wie du, du, du,……..du B O N S A I – Setterina – hahaha“

 

 

 

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