28 Mai

I-AH, I-AH, I-AH,…

„Bloß schnell weg hier! Da hinten kreuzt ein aggressiver Esel den Weg! Warum ich da wegrenne? Ja, kennt ihr denn nicht die Entscheidung des AG Limburg vom 12.11.1998 (Az. 4 C 547/98)? Das ist ein MUSS für jeden Tierhalter! Vorallem, weil einfach ständig aggressive Esel in der Gegend rumrennen und alle möglichen Wege kreuzen! Das AG Limburg hat nämlich entschieden, dass ein Pferdehalter allein haftet, wenn das Pferd auf Grund eines aggressiv und lauthals wiehernd auf ihn zustürmenden Esels scheut und dabei einen Pkw beschädigt. In dem Schaden habe sich nämlich überwiegend die vom Pferd ausgehende Tiergefahr realisiert. Bei Luxustieren (also solchen, die nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind) besteht eine Gefährdungshaftung. Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Da auch ich so ein Luxustier bin (das wussten wir natürlich schon vorher, auch ohne diesen rechtlichen Klimbim!) und ich nicht will, dass Frauchen für eventuelle kleine Unpässlichkeiten meinerseits auf Grund dieser immensen Eselsgefahr aufkommen muss, sondern ihr Geld lieber in mein Futter und meinem Stand entsprechende Leckerlis investiert, renn ich nun mal weg, was das Zeug hält. Und ich rate jedem, das gleiche zu tun, vorallem, wenn er der  LUXUSgattung angehört!“

 

 

 

 

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