13 Mai

Vita und die IGEL

„Frauchen, ich hab doch dieses doofe Tatoo am Bauch als Zeichen, dass ich sterilisiert bin. Kann ich mir das nicht wegmachen lassen? Das tut weh wie die H Ö L L E!!!“ –
„Also deine Krankenkasse zahlt das sicher nicht. Wenn es ärztlich empfehlenswert oder zumindest ärztlich vertretbar ist, das zu entfernen, handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL). Hierzu zählen normalerweise Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilverfahren, neuartige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, medizinische Wellness-Leistungen, Hautkrebs-Früherkennung, „Brain check“ als Demenz-Früherkennung, etc. IGEL-Leistungen können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, da die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme nicht vorsehen. Hierfür muss der Patient vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschließen. Der Arzt muss die IGEL-Leistung zwingend nach der GOÄ abrechnen.
Also Vita, schlacht schon mal dein Sparschwein – das könnte teuer werden!“ –
„Wenn ich mir das so recht überlege, tut das eigentlich gar nicht mehr so weh und meinen Bauch sieht ja eh keiner… Ich brauch doch mein Taschengeld für Leckerlis, Spielsachen, Kino- und Discobesuche, etc….“

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