25 Mrz

Neuigkeiten für Verbraucher beim Kauf

Barclay: „Hey cu, ich hab da was gelesen. Wusstest du, dass das ähem c2b Geschäft neu geregelt ist? Und keiner hat’s s gemerkt…“
cu: „Sag mal, jetzt wird’s mir etwas unheimlich. Hast du Zaubertrunk in der Pfütze heute Mittag erwischt? Wo in aller Welt hast du das her?“
Barclay: „Tja, gestern Abend hast du den Computer an gelassen und ich habe nur mal geschaut…“
cu: „Du hast aber tatsächlich Recht: Die Warenkauf Richtlinie der EU hat bestimmt, dass es neue Verbraucherschutzbestimmungen in den EU Ländern geben muss. Danach ist beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft bei Unternehmer) die Beweislastumkehr auf 1 Jahr verlängert. Das heißt ich muss als Verbraucher nicht beweisen, dass mein Gegenstand bei Kauf einen Mangel hat. Beim Kauf eines lebenden Tiers beträgt dieser zeitliche Rahmen allerdings nur 6 Monate.“
Barclay: “ Das heißt ich kaufen ein neues Laptop und der spinnt – es liegt also ein Mangel vor innerhalb des ersten Jahres – und ich teile dem Verkäufer mit, dass der Laptop einen Mangel hat-  kann ihn dann zurück geben und Du bekommst das Geld zurück?“
cu:“ Richtig, Du must nach dem neuen Recht den Mangel  gegenüber dem Verkäufer mitteilen und musst nicht mehr wie früher Nachbesserung verlangen. Dann kannst Du nach einer „angemessenen Frist“ Laptop gegen bezahlter Kaufpreis verlangen.“
Barclay: “ Das muss ich mir merken, denn meine Pfoten sind doch nicht so tastaturkompartibel…“
cu: „Na ob das dann ein Mangel ist???“ Lass mich das lieber beurteilen, Du Hund!“
Barclay: „Pah!“

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