11 Okt

Barclay and friends im Verzugswahn.

VERZUG!

Barclay: cu, wir haben gehört, dass sich im Geschäftsverkehr etwas BAHNBRECHENDES ändert: pauschale Verzugsstrafe von 40,00 EUR! Klasse, das gibt Knochen über Knochen für uns!“
cu: „Jetzt mal langsam Ihr wilden Hunde: Wie ihr das mal wieder spitz gekriegt habt… aber ihr habt Recht. § 288 BGB wurde wegen einer EU-Richtlinie ergänzt und geändert…“
Barclay: „Und was ist jetzt mit der Kohle, ähem, den Knochen?“
cu:“ Wenn der Schuldner (also der der zahlen muss) kein Verbraucher ist, hat der Gläubiger einen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR. Dazu kommen dann noch die Verzugszinsen. Das setzt aber bei euch  voraus, dass ihr Hundis geschäftsfähig wärt und dann der Vertragspartner zu spät zahlen würde.“
Barclay zu den friends: „Seht ihr, was ich immer mitmache. Immer weiß sie alles besser und dann bleibt nachher nix übrig für mich armen Hund…“
cu: „Mir kommen die Tränen.“
Anm. der Red: Es lohnt ein Blick in das neue Gesetz für alle Zweibeiner.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte ergänzen Sie die fehlende Zahl: *