28 Jul

Barclay und sein Streik

Barclay: „cu, ich streike.“
cu: „Was willst du damit erreichen und hatten wir nicht eine Friedenspflicht neulich vereinbart?“
Barclay:“Jaja, du nutzt eine momentane Schwäche immer gnadenlos aus. Ich hatte nur zugesagt wegen fehlenden Stinkeknochen nicht auf den Putz zu hauen, sonst nichts.“
cu: „Ja und du hast versprochen, das mindestens bis Ende des Jahres nicht mehr zu tun. Und jetzt willst du streiken? Geht nicht ohne Folgen, das sage ich dir schon mal direkt.“
Barclay: „Streik geht immer, das sagen auch meine Hundekumpels.“
cu: “ Haben die dir auch gesagt, was das Bundesarbeitsgericht zuletzt im Juli diesen Jahres geurteilt hat (Anm. des Verf.: BAG Urteil vom 26.07.2016- 1 AZR 160/14)? Dass bei einem Streik während der Friedenspflicht die Gewerkschaft schadensersatzpflichtig ist? Das gilt selbst dann, wenn nur für Teile der Forderungen die FRiedenspflicht galt. Ihr habt doch die DOG-Gewerkschaft jetzt neulich gebildet, oder?“
Barclay: „Ich streike doch nicht wegen Knochen, ich streike wegen den Arbeitsbedingungen bei uns im Büro. Viel zu heiß und zuviel Leistungsdruck und fehlende Wellness für deinen Mitarbeiter!“
cu: „Aha. Dann gehe ich gleich in mich und warte mal auf die offizielle Eingabe deiner Forderungen bzw. die deiner DOG-Gewerkschaft und dann schauen wir weiter…“
Barclay: “ Das ist so was von doof, dass ihr Anwälte immer das letzte Wort haben musst.“
cu: „Stimmt.“

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