03 Jun

Barclays Recht auf Adelstitel…

Barclay von Gut Schönberg

Barclay: „Duuuu, cu, ich habe da mal eine Frage…“
cu: „Schieß los, was hast du wieder ausgebrütet?“
Barclay: „Also ich war doch da am Sonntag bei meiner Mama und meiner Oma und all meinen Verwandten.
cu: „Jaaaaa???“
Braclay. “ Und meine Züchterin, die Baronin, hat mir schon gut gefallen… ich weiß bei ihr durfte ich als Welpe immer auf dem Schoß Fensehen schauen. Meinst du sie adoptiert mich?“
cu: “ Hä, was? Warum den das, du wilder Teufel?“
Barclay: „Naja, ich heiße ja Barclay von Gut Schönberg und meine beste Freundin Amber (die die mit mir nachts immer Kontakt aufnimmt und die sooo schlau ist) heißt doch Silvermoor´s Amber und ihre Großnichte (die wir auch besuchen waren) heißt so toll Silvermoors´s Josie. Kann ich mich nach meiner Züchterin umbenennen lassen. Ich habe gehört, da muss man nur zum Standesamt und Schwups, ist man ein Baron!“
cu: “ Hihi, Eure Durchlaucht, Baron Barclay von Gut Schönberg….
Aber Spaß beiseite. Bei dir als Vierbeiner ist das nicht das Standesamt, sondern der Zuchtverband, der das ändern würde. Und da dein Zwinger „von Gut Schönberg“ heißt und sich auch nicht ändern wird, würde ich sagen, dass da nichts geht.
Die Menschen haben auch so ihre Probleme. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Weigerung eines deutschen Standesamts ok war. Die wollten  einen“Freiherr von“ nicht offiziell in den Namen einfügen, den der Zweibeiner durch Adoption erhalten hat. Der EuGH meinte, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Denn „ein Standesrecht besteht bei geführten Adelstiteln nicht mehr“, so der deutsche Adelsverband (-ja so etwas gibt es!). Spezielle Adelstitel können lediglich unter bestimmten Voraussetzungen als Familiennamen überdauern. Neu eingetragen muss also prinzipiell nichts mehr. Also auch wenn du zum Zweibeiner mutieren würdest – Pech gehabt.“
Barclay: „Schade, aber das „von“ habe ich ja immerhin!“
cu: “ Genau, mein adeliger Teufel.“

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